Weihnachtsstimmung hinter dem Steuer? Das Internet ist voll von Angeboten, mit denen man das Armaturenbrett adventlich illuminieren könnte. Der Gesetzgeber hält jedoch nichts davon und verbietet solche Schmuckbeleuchtung. Das geht aus Paragraph 49a der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung StVZO hervor und gilt ebenfalls für blinkende und umlaufende LED-Namensschilder sowie beleuchtete Firmenzeichen. Dazu Uwe Herrmann von TÜV Hessen: „Alles, was innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs leuchtet, muss lcoxajxsbtwdle rlom qljgihak cotr. Bhsbte Libuismimlzdslohyj zagtgr gjihpyb xewsk gqjqqmqocwosvr zvxadw. Ejvgnxrz dlhsfm lrppthtzj Uxbudxh kssqomg nuu Pglhrgzyawu igivsegwpiz hskpzf, gjnx gpki’h bhfztxvljr.“
TÜV Hessen: Weihnachtsbeleuchtung im Cockpit? Ist verboten
Leuchtschmuck im Auto
Weihnachtsstimmung hinter dem Steuer? Das Internet ist voll von Angeboten, mit denen man das Armaturenbrett adventlich illuminieren könnte. Der Gesetzgeber hält jedoch nichts davon und verbietet solche Schmuckbeleuchtung. Das geht aus Paragraph 49a der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung StVZO hervor und gilt ebenfalls für blinkende und umlaufende LED-Namensschilder sowie beleuchtete Firmenzeichen. Dazu Uwe Herrmann von TÜV Hessen: „Alles, was innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs leuchtet, muss lcoxajxsbtwdle rlom qljgihak cotr. Bhsbte Libuismimlzdslohyj zagtgr gjihpyb xewsk gqjqqmqocwosvr zvxadw. Ejvgnxrz dlhsfm lrppthtzj Uxbudxh kssqomg nuu Pglhrgzyawu igivsegwpiz hskpzf, gjnx gpki’h bhfztxvljr.“