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TÜV SÜD gibt Tipps für Gartentrampoline

Der gesunde Outdoor-Spaß liegt weiter im Trend

(lifePR) (München, )
In immer mehr Gärten sind sie zu finden: Trampoline in unterschiedlichen Größen und Farben. Zu Beginn der Corona-Krise mussten sich Käufer auf lange Wartezeiten einstellen – schließlich war der Hüpfspaß im eigenen Garten eine der wenigen sportlichen Aktivitäten, die für Kinder und Jugendliche möglich war. Doch welches Modell eignet sich für die eigene Familie am besten? Auf welche Sicherheitsmerkmale sollte schon beim Kauf geachtet werden? TÜV SÜD hat die wichtigsten Verbrauchertipps zusammengestellt – von der Wahl des richtigen Produkts über den korrekten Aufbau bis hin zur Kontrolle älterer Geräte.

Trampoline sind in den verschiedensten Varianten auf dem Markt. Im Gegensatz zu Fitness- oder Sporttrampolinen werden Gartentrampoline überwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt. Die klassischen Allrounder sind rund, haben einen Durchmesser von 250 bis 490 cm und sind auch für die Belastung durch einen Erwachsenen ausgelegt. Das Sprungtuch wird über ein Untergestell gespannt, ein Netz schützt die Springer vor dem seitlichen Absturz. Der Abstand zwischen Boden und Sprungtuch hängt vom Modell ab; eine Leiter gehört hier zur Grundausstattung. Manche Hersteller bieten platzsparende Junior-Varianten mit einem geringeren Durchmesser an. Diese Geräte sind jedoch nur für Leichtgewichte gedacht. Eine Alternative stellen Bodentrampoline dar. Sie sind meistens rechteckig und werden so über eine Grube im Boden eingepasst, dass das Sprungtuch auf gleicher Höhe wie die Umgebung liegt.

Bodentrampolin oder klassisches Gartentrampolin?
Die Grundsatzfrage steht am Anfang: Bodentrampolin oder klassisches Gartentrampolin? Robert Ziegler, Produktprüfer bei TÜV SÜD, stellt die Vor- und Nachteile der beiden Konzepte vor: „Gartentrampoline sind natürlich schneller aufgebaut, handwerkliches Geschick ist dafür in der Regel nicht erforderlich. Sie können leicht versetzt werden, wenn etwa der Rasen gemäht wird, und über den Winter abgebaut in der Gartenhütte gelagert werden. Grundsätzlich ist das Überwintern im Freien jedoch kein Problem. Starke Herbststürme könnten sie allerdings durchaus umwehen, wenn sie nicht – wie in vielen Montageanleitungen vorgesehen – im Boden verankert sind oder kurzfristig entsprechend gesichert bzw. abgebaut werden. Die Preisspanne ist groß, doch aufgrund der großen Konkurrenz sind Schnäppchen immer wieder möglich.“

Mit Bodentrampolinen dagegen legt man sich langfristig auf einen Standort fest. Etliche Kubikmeter Erde müssen für die Grube ausgehoben werden. Nicht jeder Untergrund ist geeignet und Mieter sollten vor der Planung mit ihrem Vermieter sprechen. Positiv ist das vergleichsweise geringere Unfallrisiko, vor allem dann, wenn stoßfedernde Materialien rund um das Trampolin verlegt werden. Außerdem fügt sich ein Bodentrampolin unauffälliger in die Umgebung ein. Das früher beliebte Verkaufsargument, dass Bodentrampoline kein optisch störendes Sicherheitsnetz benötigen, gilt jedoch aufgrund einer EU-weiten Neuregelung nur noch bedingt: Wer auf ein Sicherheitsnetz verzichten will, muss einen deutlich größeren Bereich mit stoßdämpfendem Boden wie zum Beispiel Matten auslegen. TÜV SÜD plädiert dafür, unbedingt die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Sicherheit dabei als oberste Priorität zu sehen.

Beim Kauf auf Qualität achten
Verbraucher können an verschiedenen Siegeln erkennen, ob ein Gartentrampolin von unabhängiger Seite geprüft wurde: Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt die entsprechenden europäischen Normen und Richtlinien erfüllt. Mehr über die Qualität sagen das freiwillige GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit sowie das TÜV SÜD-Oktagon aus. Hier kommt die jahrelange Erfahrung der Produktprüfer zum Tragen: TÜV SÜD hat ein spezielles Prüfprogramm auf Basis der DIN EN 71-14 und eines gemeinsamen Prüfgrundsatzes der deutschen GS-Stellen entwickelt. Für die Vergabe eines GS-Zertifikats prüfen die Experten im Labor unter anderem Sprungtuch und Federn sowie die Aufhängung des Sprungtuchs. Ebenso testen sie die Stabilität beim Betreten und Verlassen des Trampolins, mögliche Verletzungsgefahren im Bereich der Öffnungen sowie die Korrosions- und UV-Beständigkeit. Dabei gehen die Anforderungen für eine Zertifizierung weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus.

Robert Ziegler rät, unbedingt die Gebrauchsanweisung aufzuheben: „Eine Anleitung vom Hersteller ist nicht nur dann hilfreich, wenn man das Gerät doch einmal ab- und wieder aufbauen will. Hier finden sich auch Informationen zum Kauf von Ersatzteilen. Sprungfedern beispielsweise können mit der Zeit brechen und müssen ersetzt werden.“ Überhaupt verlangt ein Trampolin gerade nach der Winterpause einen kurzen Check: Gartentrampoline sind im Lauf des Jahres verschiedensten Witterungseinflüssen ausgesetzt. Während UV-Strahlung Kunststoffteile spröde macht, beschleunigen Regen und Feuchtigkeit die Korrosion von Metallteilen. Leicht beschädigte oder ergraute Sicherheitsnetze können sogar bereits nach einer Saison an Reißfestigkeit verlieren und sollten in diesem Fall ausgetauscht werden.

Sicherheit vs. Spaßfaktor
Manche Gartentrampoline haben einen Durchmesser von fast fünf Metern und sind für eine Belastung von mehreren hundert Kilogramm ausgelegt. Dies verleitet natürlich dazu, von mehreren Springern gleichzeitig benutzt zu werden. Hier liegt das größte Verletzungsrisiko: Sind die Springer unterschiedlich schwer, weil etwa der kleine Bruder unbedingt mit den großen Geschwistern mithalten will, kann es zu einem regelrechten Katapulteffekt kommen, bei dem der leichteste Benutzer weggeschleudert wird. Auch bei schweren Rückenverletzungen ist in der Regel ein Benutzer auf einen anderen gesprungen. Kopfverletzungen entstehen bei Teenagern häufig nach waghalsigen Saltos oder Stunts – aber auch hier überwiegend bei paralleler Nutzung. Daher sollten Eltern ihre Kinder unbedingt über diese Risiken aufklären. Die Hersteller können sich bei einem Unfall immer auf die Gebrauchsanweisungen berufen: Hier werden auch die größten Gartentrampoline immer nur zur Alleinbenutzung freigegeben. Robert Ziegler rät: „Überlegen Sie vor dem Kauf, wer das Trampolin überwiegend nutzen wird. Weniger ist manchmal mehr – ein Trampolin mit einem zugelassenen Nutzergewicht von 150 Kilogramm empfinden kleine Kinder oft als zu hart. Es muss auch nicht der größte Durchmesser sein. So spart man nicht nur Platz – kleinere Trampoline haben oft eine höhere Spannkraft und bringen so vor allem jugendlichen Springern noch mehr Spaß.“
Weitere Informationen gibt es unter www.tuvsud.com/ps.

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TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

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