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Spot an für gutes Autolicht

Lichttestwochen im Oktober bei TÜV SÜD

(lifePR) (München, )
Kälte, Regen und schlechte Sicht - das war der Sommer 2010. Richtig düster wird es jetzt im Herbst. Dann ist selbst der Berufsverkehr meistens im Dunkeln unterwegs. Für Autofahrer besonders wichtig: gut zu sehen und gesehen zu werden. Ob die Beleuchtung fehlerfrei funktioniert und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, können Autofahrer auch in diesem Jahr wieder bei den Lichttestwochen im Oktober an allen TÜV SÜD Service-Centern kostenlos überprüfen lassen. Zudem geben die TÜV SÜD-Experten auch Tipps von Abblendlicht bis Zusatzscheinwerfer.

Jedes Jahr steht die Beleuchtung ganz oben auf den Mängellisten bei der Hauptuntersuchung (HU). Dazu Philip Puls von TÜV SÜD: "Mehr als 37 Prozent aller Fahrzeuge sind bei der HU im ersten Halbjahr 2010 in schlechtem Licht erschienen. Im Schnitt stellen wir fest, dass bei jedem Zehnten mindestens ein Scheinwerfer blendet." Ein zu tief eingestelltes Frontlicht kann ebenfalls gefährlich sein, denn es kostet Sichtweite. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verschlechtert sich allgemein der Wartungszustand der Fahrzeuge, konstatieren die HU-Spezialisten von TÜV SÜD. Der kostenlose Lampen-Check an den TÜV SÜD Service-Centern ist deshalb eine gute Gelegenheit, den Gesamtzustand des Autos kostengünstig zu verbessern. "Die Lichttestwochen sind ein direkter Beitrag für mehr Verkehrssicherheit", so Puls.

Einstellungssache: Nur korrekt justierte Scheinwerfer bringen eine optimale Reichweite und blenden nicht. Schon eine neue Lampe kann die Strahlenführung verändern. "Nur mit einem guten optischen Gerät lässt sich der Scheinwerfer wieder genau einstellen", betont Puls. Neben den Scheinwerfern sind auch alle anderen Lichtquellen im Prüfprogramm enthalten. Ist das Licht nach dem Check in Ordnung, gibt es eine Plakette, die bei Lichtkontrollen durch die Polizei in der Regel freie Fahrt bringt.

Wechsel: Glühlampen können durchbrennen, aber sie verlieren mit der Zeit auch an Leuchtkraft. "Bis zu 30 Prozent gehen im Laufe des Lampenlebens verloren", so Puls. Der rechtzeitige Austausch einer Birne kann sich also lohnen. Die Lichtexperten von TÜV SÜD empfehlen, Halogenlampen für das Abblendlicht vorsorglich etwa alle drei Jahre zu wechseln, und zwar paarweise. So ist sichergestellt, dass nicht ausgerechnet in der dunklen Jahreszeit kein oder zu wenig Licht auf die Straße kommt. Zudem beugt der rechtzeitige Austausch einem Ausfall ausgerechnet in der dunklen Winterzeit vor.

Qualität: Bei Autolampen gibt es große Qualitätsunterschiede. Manche Angebote erfüllen bei Nachprüfungen unabhängiger Institute nicht einmal die Vorschriften, blenden und bieten trotzdem nur schlechtes Licht. Das kann dann sogar bei der Hauptuntersuchung auffallen. TÜV SÜD rät zu den Produkten renommierter Lampenhersteller.

Reserve: In manchen Ländern sind sie Pflicht, aber überall sinnvoll: Reserveglühlampen. Sie sind in den vergangenen Jahren sogar wichtiger geworden. Neue Autos sind nämlich oftmals mit ungewöhnlichen Lampen bestückt, die es nicht überall gibt. Beispiele sind die Typen H8, H9 und H11. Beim Ausfall einer solchen Lampe hilft allerdings auch kein 20 Jahre altes Lampenersatzkästchen, das von Neuwagen zu Neuwagen wanderte. Die Lichttestwochen bieten die Gelegenheit, das Sortiment fachmännisch auf Tauglichkeit für das aktuelle Fahrzeug checken zu lassen.

Tageslicht: Immer mehr Neuwagen haben bereits ab Werk Tagfahrlicht. Ab 2011 wird es nämlich für neue Autos europaweit Pflicht. TÜV SÜD empfiehlt das Fahren mit Licht während der kalten Jahreszeit auch am Tag, weil es die Erkennbarkeit erhöht und damit die Unfallzahlen senkt. Ältere Autos können einfach mit Abblendlicht fahren. Der als Gegenargument ins Feld geführte Mehrverbrauch beim Sprit fällt mit rund 0,15 Liter pro 100 Kilometer maßvoll aus. Gar keinen messbaren Durst entwickeln nachrüstbare Tagfahrleuchten, speziell solche mit Leuchtdioden. Sie müssen nach den gesetzlichen Regeln angebracht und geschaltet sein, was nach den Beobachtungen von TÜV SÜD oft nicht der Fall ist. Im Zweifel also in der Werkstatt oder im TÜV SÜD Service-Center fragen.

Einschalten: Auch wenn der zu Ende gehende Sommer nicht zu den hellsten zählte, vergessen viele Autofahrer der früher eintretenden Dunkelheit das passende Licht entgegenzusetzen. Selbst wer Tagfahrleuchten hat, muss rechtzeitig auf Abblendlicht umschalten.

Umschalten: Eine kurze Reichweite der Scheinwerfer hat oftmals einen ganz banalen Grund: Die Leuchtweitenregulierung steht auf "Beladen" und das Auto ist leer. Dann steht das Abblendlicht viel zu tief. So etwas passiert häufig nach der Urlaubszeit, wenn kein Reisegepäck mehr an Bord ist. Also nach dem Urlaub den Regler wieder auf die Normalposition stellen. Autos mit dem modernen Xenonlicht haben keine manuelle Verstellung mehr. Sie erledigen die Leuchtweitenregulierung automatisch.

Nebel: Viele Autofahrer sind beim Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten unsicher. Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind eindeutig: Nur bei Sichtweiten unter 50 Metern darf der Fahrer die zusätzliche Leuchte am Heck - also die Nebelschlussleuchte - einschalten. Und zwar nur bei Nebel. Starker Schneefall oder Wolkenbrüche sind - streng nach Vorschrift - keine Gründe für das Nebelschlusslicht, selbst wenn die Sichtweite deutlich unter 50 Meter liegt. Dagegen darf das starke rote Licht bei entsprechendem Nebel auch innerhalb von Ortschaften leuchten. Ein gegenteiliger Passus in den Vorschriften ist schon vor vielen Jahren verschwunden. Der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist nicht so streng reglementiert. Sie dürfen schon leuchten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall "die Sicht erheblich behindern". Doch auch dieser dehnbare Begriff lässt das oftmals praktizierte Fahren mit Nebellampen bei klarer Nacht oder am sonnigen Tag nicht zu. Die Regeln für die Nebelbeleuchtung sind übrigens von Land zu Land verschieden.

Vorschriften: Autolicht ist streng geregelt. Jeder Scheinwerfer, jede Leuchte und alle Glühlampen müssen ein Prüfzeichen tragen. Es ist an einem großen E mit nachgestellter Zahl in einem Kreis zu erkennen. Fehlt es, erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz ist in Gefahr. Die Regeln gelten auch für freiwillig angebrachte Teile wie Zusatzscheinwerfer oder Tagfahrleuchten. TÜV SÜD weist darauf hin, dass Glühlampen nicht einfach durch "passende" Leuchtdioden-Lichtquellen ersetzt werden dürfen.

Die Lichttestwochen vom 1. bis 31. Oktober 2010 veranstaltet die TÜV SÜD Auto Service GmbH in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. Zum kostenlosen Check der Beleuchtungsanlage können die Wagenbesitzer bei jedem TÜV SÜD Service-Center vorfahren. Wo genau sich die nächste Station befindet, lässt sich unter www.tuev-sued.de ermitteln. Dort gibt es weitere Tipps für Autofahrer.
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