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An den närrischen Tagen Vorsicht walten lassen

TÜV SÜD rät: Feiern und Fahren trennen

(lifePR) (München, )
Die Faschings- oder Karnevalszeit ist in diesem Jahr besonders kurz. Wer deswegen umso ausgelassener auf Faschingsumzügen und Maskenbällen feiert, unterschätzt leicht die Wirkung von alkoholischen Getränken. Auf das Autofahren sollte deshalb am besten verzichtet werden. TÜV SÜD Life Service weist darauf hin, dass auch am Morgen danach der Führerschein wegen Restalkohol in Gefahr sein kann. Darüber hinaus warnen die Experten, sich auf Alkohol-Schnelltests zu verlassen. Gerade an den närrischen Tagen steigen die Unfallzahlen und die Autofahrer werden verstärkt kontrolliert.

Für viele Faschingsfans gehört das ein oder andere Glas Hochprozentiges zum Maskenball genauso wie die rote Pappnase. Dann ist es am besten, gleich mit einer Fahrgemeinschaft, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi zur Karnevalsfeier zu fahren. "So kommt der Konflikt zwischen Promille und Führerschein erst gar nicht auf", sagt Thomas Wagenpfeil, Verkehrspsychologe von TÜV SÜD Life Service. Die Hochstimmung beim Faschingstreiben verleitet häufig dazu, die Auswirkungen der alkoholischen Getränke zu unterschätzen. Gerade Cocktails und Mixgetränke sind hier unberechenbar. "Im Gegensatz zu Sekt oder Bier gibt es kein Etikett, das deren Alkoholgehalt ausweist. Durch die Mischung mit süßen Säften fällt bei Cocktails der beigemischte Alkoholgehalt oft kaum auf. So kommt die Fahrtüchtigkeit schneller abhanden, als gedacht", erklärt Wagenpfeil. Alkoholgenuss erhöht die Risikobereitschaft und senkt die Reaktionsfähigkeit, damit steigt die Gefahr von Unfällen. Ein weiterer verstärkender Faktor, der gerade nach langen Ballnächten hinzukommt, ist die Müdigkeit. Sie setzt neben dem Alkohol das Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen zusätzlich herab.

Kein Verlass auf Alkohol-Schnelltester Über das Internet oder in Apotheken können eine Vielzahl von unterschiedlichen Schnelltests erworben werden, auch in manchen Kneipen hängen Alkoholtester für die Gäste bereit. Doch diese Geräte sind keine sichere Methode, die Fahrtauglichkeit zu prüfen. "Wir raten unbedingt davon ab, sich mit Hilfe von irgendwelchen Berechnungen oder Messgeräten an eine bestimmte Promille-Schwelle heranzutrinken", warnt TÜV SÜD-Experte Wagenpfeil. Dazu ist die Messgenauigkeit der meisten Schnelltester nicht ausreichend – anders als bei den teuren Profigeräten, wie sie zum Beispiel die Polizei verwendet. Selbst die meisten Hersteller raten davon ab, anhand der Testergebnisse auf die Fahrtüchtigkeit zu schließen. Wer sich trotzdem daran orientiert, riskiert nicht nur den Führerschein. Wer sich mit mehr als 0,3 Promille ans Steuer setzt und in fahruntüchtigem Zustand etwa einen Unfall verursacht, kann strafrechtlich belangt werden. "Vor Gericht hat der mit einem Selbsttest gemessene Alkoholwert keine Aussagekraft. Dort zählt nur das Ergebnis der polizeilich veranlassten Alkoholanalyse", so Wagenpfeil.

Restalkohol kann nicht durch Hausmittel reduziert werden Die Katerstimmung am nächsten Morgen lindern viele Faschingsnarren mit Kopfschmerztabletten, Kaffee oder einer kalten Dusche. "Auch wenn diese Mittel aufmuntern, die Blutalkoholkonzentration wird dadurch nicht reduziert", betont Wagenpfeil. Wer noch spät in der Nacht Alkohol getrunken hat, kann am nächsten Vormittag immer noch zu viele Promille haben.

Zur Verdeutlichung zwei Rechenbeispiele*

Ein 80 Kilo schwerer Mann, der nach normaler Mahlzeit zwischen 20 Uhr abends und zwei Uhr morgens sieben halbe Liter Bier trinkt, kommt auf knapp 1,5 Promille. Am nächsten Morgen um acht Uhr sind das trotz Alkoholabbau noch mehr als 0,5 Promille – und deutlich zu viel zum Autofahren.

Eine 50 Kilo leichte Frau hat innerhalb von fünf Stunden einen Liter Sekt getrunken und geht um drei Uhr morgens mit gut einem Promille schlafen. Beim Aufwachen um acht Uhr morgens sind davon ebenfalls noch mindestens 0,5 Promille übrig.

Würden sich beide kurz nach dem Aufwachen ins Auto setzen und einen Verkehrsunfall verursachen, hätte das böse Folgen: bereits ab 0,3 Promille wird ein solcher Unfall als alkoholbedingte Verkehrsstraftat gewertet.

* hier wurden nur die wichtigsten Einflussfaktoren wie Gewicht und Geschlecht berücksichtigt. Daneben hat beispielsweise auch der Mageninhalt Auswirkungen auf den tatsächlichen Alkoholaufbau.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.tuev-sued.de/mpi
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