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Neue Kurabgabe für Rostock: So sollen Gäste, Einwohner*innen und Stadt profitieren

(lifePR) (Rostock, )
Eine digitale Gästekarte, unbegrenzte Nutzung des Nahverkehrs und kostenfreie Toiletten: Das soll für Urlauber*innen in Rostock nicht mehr nur Zukunftsmusik, sondern Realität werden. Mit der Neufassung der Kurabgabesatzung möchte die Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde die touristische Attraktivität von Rostock massiv stärken.  

Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Mobilität: Diese Schlagworte stehen für die Trends, die in der Tourismusbranche maßgeblich sind. Das ist nicht nur eine Erkenntnis der sich in der Finalisierung befindenden Fortschreibung der Rostocker Tourismuskonzeption, sondern auch die Grundlage für die Neufassung der Kurabgabesatzung, die die nachhaltige Finanzierung des Tourismus in Rostock sichern soll.

„Tourismus sorgt nicht nur für einen angenehmen Aufenthalt von Gästen, er ist die Grundlage für Angebote, Services, Veranstaltungen und wichtige infrastrukturelle Verbesserungen des Stadtgebietes, für Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner, für den Wohnwert und das Image von Rostock“, sagt Tourismusdirektor Matthias Fromm. Mit der Neufassung der Kurabgabesatzung wolle man einen nächsten Schritt gehen; Rostock soll seine Stellung als touristische Vorzeigedestination national und international stärken.

Ein Beitrag für den eigenen Urlaub

Mit der Kurabgabe leisten die Gäste selbst einen Beitrag für einen angenehmen Urlaubsaufenthalt. Dadurch werden Leistungen wie Strandbewirtschaftung und Wasserrettung in den Ostseebädern, aber auch ganzjährige Veranstaltungsangebote, Umweltmanagement, touristische Infrastruktur und Services im gesamten Stadtgebiet finanziert.

Mit der 2022 erfolgten Prädikatisierung als Tourismusort hat Rostock von der Landesregierung die Möglichkeit erhalten, die Kurabgabe nicht nur in Rostocks Seebädern Markgrafenheide, Hohe Düne, Warnemünde und Diedrichshagen zu erheben, sondern im gesamten Stadtgebiet. „Die Innenstadt mit dem Stadthafen, der Warnow, der Altstadt und den zahlreichen Erlebnismöglichkeiten hat einen hohen touristischen Wert, dem mit der Erhebung der Abgabe nun Rechnung getragen werden kann“, sagt Fromm.

Eine digitale Gästekarte

Die Einnahmen der Kurabgabe werden, im Gegensatz zu einer Bettensteuer, zweckgebunden verwendet. In Rostock sollen sie zunächst in die Weiterentwicklung des touristischen Angebots fließen. Eine erste Maßnahme wird die Einführung einer digitalen Gästekarte sein. „Der Gast soll bereits zuhause seine Kurkarte digital abrufen und die zahlreichen Vorteile bei der Ankunft direkt nutzen können“, sagt Fromm.

Mit dem digitalen Dokument sind künftig Vergünstigungen für Führungen und Rundfahrten, Besuche von Museen und Ausstellungen oder Wellnessanwendungen von Partnerunternehmen schnell und unkompliziert abrufbar (Angebotsportfolio der Kurkarte). Weitere Premiumvorteile sollen nach und nach ergänzt werden.

Unbegrenzte Nutzung des ÖPNV

Übernachtungsgäste würden mit einem Beschluss der neuen Kurabgabesatzung Rostock zudem mobil erleben können. Die unbegrenzte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im gesamten Verkehrsverbund Warnow (VVW), von Rostock bis Teterow, von Kühlungsborn bis Graal-Müritz, soll in der digitalen Gästekarte enthalten sein. Ausgenommen werden dabei lediglich die Nutzung der Mecklenburgischen Bäderbahn Molli, sowie der Warnow-Fähren.

„Dies ist einer der wichtigsten Eckpunkte im Rahmen unseres Modellregion-Projektes und ein elementarer Baustein für eine nachhaltige Entwicklung des Rostocker Tourismus“, so der Tourismusdirektor.

Entlastung für Umwelt und Stadtverkehr

Nach einer repräsentativen Erhebung aus dem Jahr 2021 reisen 26 Prozent der Gäste mit der Bahn nach Rostock. Etwa 65 Prozent kommen mit dem PKW. „Das Angebot richtet sich auch an die vielen Autofahrer. Für sie schaffen wir einen Anreiz, vor Ort öfter auf das Fahrzeug zu verzichten und damit sowohl die Umwelt als auch den Stadtverkehr zu entlasten“, sagt Fromm.

„Wir freuen uns mit der digitalen Gästekarte den öffentlichen Personennahverkehr im Verbundgebiet weiter zu entwickeln. Den Besucher*innen der Region möchten wir einen vereinfachten Zugang zu umweltfreundlichen und attraktiven Mobilitätsangeboten bieten, die so auch den Tourismusort Rostock stärken“, so Stefan Wiedmer, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Warnow.

Kostenfreie Toiletten

Die neue Kurabgabesatzung hat zudem ein weiteres Ziel: Die Nutzung der öffentlichen, von der Stadt betriebenen, Toiletten soll sowohl für Gäste wie auch Einheimische kostenfrei werden. „Das war ein langer Weg. Wir hoffen, dass wir diesen nun endlich zu Ende gehen können“, sagt Fromm.

Während die digitale Gästekarte, die darin enthaltenen Leistungen und die kostenlose WC-Nutzung durch die Ausweitung des Kurabgabegebietes mit gleichbleibenden 2,25 Euro pro Gast und Nacht refinanziert werden, wird für das Mobilitätsangebot ein Anteil von 1,45 Euro berücksichtigt. Diese Einnahmen werden für die Nutzung und Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs verwendet. Die Gesamtkurabgabe würde sich damit auf 3,70 Euro belaufen.

Belebung der Innenstadt

Die Kurabgabekalkulation ist im Angesicht der Angebote vergleichbarer Orte gegenübergestellt worden. „Sowohl die Höhe der Abgabe als auch die enthaltenden Leistungen schätzen wir als zeitgemäß ein. Es gibt direkten Mehrwert für unsere touristischen Gäste und auch die Einwohner und Einwohnerinnen in ganz Rostock“, sagt Tourismusdirektor Matthias Fromm.

Für die Stadt hätte die Neufassung folgende Bedeutung: Bislang werden durch die geltende Kurabgabe in Rostocks Ostseebädern jährlich etwa 2,8 Millionen Euro eingenommen. Durch eine Erhebung im gesamten Stadtgebiet werden zusätzliche Einnahmen von rund zwei Millionen Euro erwartet. Abseits der neuen Angebote und Leistungen wird mit der Neufassung der Kurabgabe der finanzielle Ausgleich für den Tourismus als freiwillige Leistung der Stadt sichergestellt. Neue Chancen ergeben sich außerdem in der Belebung der Innenstadt durch Veranstaltungen und der Schaffung neuer Infrastruktur.

Umsetzung im Juni 2023?

Noch im März soll die Bürgerschaft über die Beschlussvorlage abstimmen. Sollte dabei positiv beschieden werden, können die neuen Bedingungen bereits im Juni 2023 und somit zur anstehenden Hauptsaison gelten.

In der Rostocker Tourismusbranche wird die Neufassung bereits diskutiert. „Der Tourismus in Rostock würde mit der neuen Verordnung einen enormen finanziellen Schub bekommen. Doch dieser muss vor allem in Zeiten, in denen die Gäste sehr preissensibel sind, auch in den Angeboten und der Infrastruktur spürbar werden“, sagt Frank Martens, Vorsitzender des Tourismusvereins Rostock und Warnemünde.

Transparenz für die Branche

Die Integration des ÖPNV sei im Sinne der Nachhaltigkeit wichtig und richtig, „wird aber in Anbetracht der gängigen Anreiseformen und Entwicklung anderer attraktiver ÖPNV-Angebote nicht für jeden Gast relevant sein. Kostenfreie Toiletten sind für den Standort ein notwendiges, aber längst überfälliges touristisches Angebot.“

Sollte die neue Kurabgabesatzung beschlossen werden, sei für den Branchenvertreter Transparenz über die Verwendung der Mehreinnahmen eine wichtige Voraussetzung. „Die Notwendigkeit des ÖPNV-Anteils sollte sukzessive überprüft sowie weitere zeitgemäße Vorteile im Rahmen des Modellprojektes erarbeitet werden. So ließen sich die zusätzlichen Finanzmittel rechtfertigen."

Modellprojekt: Evaluieren und verbessern

„Es handelt sich um ein Modellprojekt, aus dem wir viele Erkenntnisse für die Zukunft des Tourismus in Rostock und ganz MV gewinnen wollen“, sagt Tourismusdirektor Matthias Fromm. Sollte die Neufassung der Kurabgabesatzung im März beschlossen werden, werden die Jahre 2023 und 2024 genutzt, um die notwendigen Strukturen zu schaffen und das Nutzungsverhalten – unter anderem über die statistische Auswertung der digitalen Kurkarte – zu evaluieren. Optimierungsbedarf werde so deutlich und Anpassungen könnten zeitnah erfolgen.

Das Projekt „Modellregion Rostock/Güstrow/Teterow/Schwaan“ wird kofinanziert von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung: REACT-EU 2021-2022 - Investition in Wachstum und Beschäftigung.

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