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Marode DG-Immobilienfonds: Schadenersatzklagen in Höhe von insgesamt € 330.000 gegen die Stuttgarter Südwestbank AG, die Volksbank Wiesbaden sowie Volksbank Stutensee-Hardt eingereicht

Höchstrichterliche Rechtsprechung zu „kick backs“ zentraler, Erfolg versprechender Ansatz

(lifePR) (Kirchentellinsfurt, Berlin, )
Die Kanzlei TILP Rechtsanwälte hat bei den Landgerichten Stuttgart, Wiesbaden und Karlsruhe Schadenersatzklagen gegen die Stuttgarter Südwestbank AG, die Volksbank Wiesbaden sowie die Volksbank Stutensee-Hardt im Zusammenhang mit den maroden DG-Immobilienfonds eingereicht. Konkret betroffen sind hiervon die DG-Immobilienfonds Nr. 30, 31 und 35. Der Streitwert der Klagen beläuft sich auf insgesamt € 330.000. Mehrere Dutzend weitere Klagen gegen andere Institute stünden in den nächsten Wochen vor weiteren Landgerichten zur Einreichung an.

Auch bei den juristischen Auseinandersetzungen mit den DG Bank Immobilienfonds fokussiert sich die Kanzlei auf die Umsetzung des von ihr erstrittenen BGH-Urteils zu verdeckten Zuwendungen aus dem Dezember 2006, den so genannten "kick backs" (AZ: XI ZR 56/05). Medien und Verbraucherschützer bezeichneten dieses Urteil als Sensation und Meilenstein im Anlegerschutz. Rechtsanwalt Niels Andersen von der Niederlassung Berlin erläutert:

"Wir verklagen diese Banken aufgrund des gegenüber unseren Mandanten unterbliebenen Hinweises auf die Vereinnahmung schon vorab geplanter, versprochener und schließlich auch an diese Banken von der DG Anlage GmbH konkret gezahlten "kick backs" für die Vermittlung geschlossener Immobilienfonds. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: Solche verdeckten Zuwendungen bergen immer die Gefahr, dass ein Kunde nicht – wie von der Rechtsprechung gefordert –, anleger- und anlagegerecht, sondern vor allem provisionsorientiert beraten wird". Nach § 667 BGB stünden solche Provisionen den Fondskunden zu, die Banken und Finanzinstitute hätten sie daher ohne Billigung des Kunden nicht hinter dessen Rücken in die eigene Tasche stecken dürfen. Daher hafteten die Banken auf komplette Rückabwicklung der Fondsbeteiligungen, so Andersen.

Inzwischen hat bereits eine involvierte Volksbank gegenüber der Kanzlei den Erhalt solcher Provisionen zugegeben. Zudem liegen der Kanzlei zu diesen geschlossenen Immobilienfonds Dokumente zur Vertriebsberaterschulung ebenso wie eine interne "Rahmenprovisionsvereinbarung" für die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds vor, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass keine anleger- und anlagegerechte Beratung vorgegeben wurde.

Ein Totalverlust bei den genossenschaftlichen DG Immobilienfonds ist nicht ausgeschlossen

Zahlreiche Anleger, die sich an DG Bank Immobilienfonds der zum DZ FinanzVerbund gehörenden DG Anlagegesellschaft mbH beteiligt haben, müssen derzeit um ihre Anlage fürchten. Die Fonds befinden sich in teilweise besorgniserregendem Zustand, auch ein Totalverlust scheint nicht ausgeschlossen. Die Fonds wurden durch die örtlichen Volksbanken und Raiffeisenbanken vermittelt, die sie ihren Kunden empfohlen haben, häufig kombiniert mit einer (Teil-)Finanzierung des Anteilserwerbs. Hierfür erhielten die Banken erhebliche kick-backs, die sie den Kunden verschwiegen. Zu Provisionszahlungen überhaupt verweist die DZ-Bank in ihrer Pressemitteilung zum Jahresabschluss 2006 stolz darauf, dass an die Genossenschaftsbanken Rekordprovisionen von € 1,6 Mrd. ausgeschüttet worden seien.

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Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, "Family Offices" oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation JUVE nimmt die Kanzlei sogar erstmals die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein. Auszugsweise heißt es dort: "…, die mit ihrer Dynamik und der breiten Angebotspalette den Markt dominiert…Gelobt werden insbesondere profunde Fachkenntnisse, die juristische Kreativität…In über 45 erstrittenen BGH-Entscheidungen hat TILP Rechtsanwälte wesentlich zur Rechtsgeschichte beigetragen". TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP jüngst erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil". Für das Handelsblatt ist es der "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im weiterhin größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte zudem beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Einen Überblick über die TILP Group finden Sie unter www.tilp-group.com.

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