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Thüringer Schulordnung tritt zum neuen Schuljahr in Kraft

Matschie: "Kultur des Förderns und Forderns bringt Schulen voran"

(lifePR) (Erfurt, )
"Thüringer Schüler werden zukünftig noch besser individuell gefördert. Die Debatte über die Schulordnung hat sich gelohnt. Jetzt kommt die Umsetzung." Das betonte Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie, heute nach der Tagung des Bildungsausschusses des Thüringer Landtags. Mit der heutigen Landtagsbefassung ist das Inkrafttreten der neuen Schulordnung zum neuen Schuljahr sichergestellt.

Die Thüringer Schulen werden heute über die Inhalte der Schulordnung informiert. In einem Brief an Thüringens Lehrerinnen und Lehrer dankt Minister Matschie allen, "die sich aktiv und engagiert in die Debatte über die Schulordnung eingebracht haben." Mit neuen Thüringer Schulgesetz sei die individuelle Förderung zum durchgängigen Prinzip des Lehrens und Lernens erhoben worden. Das finde nun seine konkrete Umsetzung in der Thüringer Schulordnung. Matschie: "Dabei ist der Gedanke des Förderns genauso wichtig wie der des Forderns. Das Eingehen auf jeden Schüler und das bewusste Setzen von Leistungsanreizen sind zwei Seiten ein- und derselben Medaille."

Als Beispiel dafür nannte Matschie die Bemerkungen zur Lernentwicklung, die jeder Schüler künftig zweimal pro Schuljahr parallel zum Zeugnis erhält. Eine solche qualifizierte Rückmeldung helfe Schülerinnen und Schülern, ihre Stärken und Schwächen noch differenzierter einzuschätzen, als es eine einzelne Schulnote könne. Mindestens einmal jährlich soll es darüber hinaus ein Gespräch des Klassenlehrers mit dem Schüler und seinen Eltern zur Lernentwicklung geben. Ziel sei es, auf diese Weise konkrete Maßnahmen zur Unterstützung einer positiven Lernentwicklung jedes Schülers gemeinsam zu vereinbaren und zu dokumentieren.

Matschie: "Lehrer, Eltern und Schüler ziehen an einem Strang und gehen dabei ganz konkret auf jedes einzelne Kind ein. Ich bin überzeugt, dass uns die neue Schulordnung dabei weiter voran bringt."
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