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Sind steuerfreie Zuschläge verfassungswidrig?

(lifePR) (Bielefeld, )
Die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bekanntlich überwiegend steuerfrei. Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Wolfgang Spindler, hält dies "persönlich für verfassungswidrig", meldete kürzlich die WirtschaftsWoche.

Historisch gesehen wäre es sowieso besser, die Steuerbefreiung auf Zuschlagszahlungen abzuschaffen. Eingeführt hatten dies die Nazis im Zweiten Weltkrieg, um für Frauen die Arbeit in den Rüstungsbetrieben attraktiver zu machen und die Waffenproduktion zu steigern. Eine unangenehme Tradition ...

Spindler meint allerdings, dass so bestimmte Arbeitnehmer und Arbeitgeber einseitig bevorteilt würden. Sie würden von der Steuerbegünstigung profitieren, da sie sonst höhere Stundenlöhne für die außerordentliche Arbeitszeit zahlen müssten. Stattdessen komme dafür seit Jahrzehnten die Allgemeinheit auf.

Politisch ist ein derartiges Ansinnen nicht durchsetzbar, wie man vielleicht noch aus den 2005 geführten Auseinandersetzungen weiß. Laut Statistischem Bundesamt sind rund elf Millionen Menschen an Sonn- und Feiertagen und sechs Millionen nachts beschäftigt und wären davon betroffen. Der Staat könnte sich über rund zwei Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr freuen.

Die Steuerbefreiung der Zuschläge sollte abgeschafft werden, empfiehlt Spindler und andere Wissenschaftler. Ich stimme dem zu, doch nur unter der Voraussetzung, dass für die Arbeitnehmer/innen ein vollständiger Ausgleich geschaffen wird, sodass sie für ihre ungünstigen Arbeitszeiten weiterhin angemessen entschädigt werden.

Weitere Informationen dazu in der nächsten Ausgabe der ZeitSchrift, die Mitte Februar 2010 unter www.die-zeit-schrift.de erscheinen wird.
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