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Eurotest: TCS analysiert Fussgängerunfälle

Fussgängertote: Schweiz schneidet schlecht ab

(lifePR) (Vernier/Bern, )
Unfälle auf Fussgängerstreifen sind ein sensibles Thema, das immer wieder für Schlagzeilen sorgt. Dies bewog den TCS, im Rahmen seines EuroTest-Programms eine von der FIA-Fundation mitfinanzierte europäische Studie über Fussgängerstreifen in 10 europäischen Staaten durchzuführen. Bezüglich tödlicher Verkehrsunfälle auf Fussgängerstreifen schneidet die Schweiz eher schlecht ab.

Die TCS-Fussgängerstudie bezweckte, das Gefährdungspotenzial der Fussgänger im Strassenverkehr aufzuzeigen. Zu diesem Zweck wurde eine umfassende Analyse der Unfallstatistiken von 10 europäischen Ländern vorgenommen und auch deren Gesetzgebung betreffend Fussgängerstreifen untersucht. Das ausgewertete Datenmaterial bezieht sich auf das Jahr 2005.

Auf eine Million Einwohner verunfallten in Spanien 15,7 Fussgänger tödlich, gefolgt von Italien (11,5) und Grossbritannien (11,5). Die Schweiz erzielte mit Rang 4 das viertbeste Ergebnis mit 9 tödlich verunfallten Fussgängern auf 1 Million Einwohner. Holland belegt einen Spitzenrang mit 4,6 Toten auf 1 Million Einwohner. (Grafik 1: Getötete Fussgänger auf 1 Mio. Einwohner)

Der prozentuale Anteil aller tödlich verunfallten Fussgänger ist gemessen an der Gesamtzahl der Verkehrstoten relativ hoch. Am schlechtesten schneidet Grossbritannien ab mit 21 %. Auf dem zweitschlechtesten Rang folgt die Schweiz mit 16,4 Prozent. (Grafik 2: Getötete Fussgänger/ alle Getöteten im Strassenverkehr)

Gefahrenquelle Fussgängerstreifen

Auch bei der Erhebung des Anteils der auf Fussgängerstreifen tödlich verunfallten Fussgänger gemessen an der Gesamtzahl aller Verkehrstoten, schneidet die Schweiz hinter Norwegen (7,6 %) mit 5,4 % schlecht ab. Ausgezeichnet positioniert sind die Niederlande (1,2 %) und Spanien (1,3 %).
(Grafik 3: Getötete Fussgänger auf Zebrastreifen/ alle Getöteten im Strassenverkehr)

Auch die Auswertung der Todesfälle auf Fussgängerstreifen auf eine Million Einwohner wirft kein besonders gutes Licht auf die Schweiz. Das schlechteste Resultat erzielte Norwegen mit 3,7 tödlich verunfallten Fussgängern auf 1 Mio. Einwohner, gefolgt von Italien (3,4) und der Schweiz (3). Im Vergleich zum vorbildlichen Holland (0,6/Mio. Ew.) ist somit in der Schweiz die Anzahl Toter auf einem Fussgängerstreifen fünfmal höher.
(Grafik 4: Getötete Fussgänger auf Zebrastreifen auf 1 Mio. Einwohner)

Vorschriften betreffend Benutzung der Fussgängerstreifen

Die Auswertung der Vorschriften der 10 am Fussgängerstreifentest beteiligten Länder zeigt trotz Unterschieden auch Gemeinsamkeiten auf.

In allen Ländern sind Automobilisten verpflichtet, vor Fussgängerstreifen besondere Vorsicht walten zu lassen. In den meisten Ländern – so auch in der Schweiz – ist den Fussgängern Vortritt zu gewähren, wenn sie im Begriffe sind, diesen zu überqueren. In Grossbritannien und Norwegen verschafft ein Handzeichen Vortritt. In anderen Ländern, darunter auch der Schweiz, ist ein Handzeichen nicht obligatorisch, es kann aber nach wie vor verwendet werden.

In den Strassenverkehrsgesetzen einiger Länder wird explizit darauf hingewiesen, dass bei "Fussgängerkategorien" wie Skatern, Rollstuhlfahrern, Behinderten, Sehbehinderten, Kleinkindern und älteren Fussgängern besondere Vorsicht geboten ist. Tatsache ist, dass immer mehr Fussgänger Skates und Kickboards benützen. Sie werden einzig in Österreich, Belgien, Deutschland, Norwegen und der Schweiz ausdrücklich als Fussgänger eingestuft.

Grosse Unterschiede sind in der Bussenpraxis festzustellen. Nebst dem in verschiedenen Ländern praktizierte Punkteabzug, variieren die Bussen zwischen 50 Euro (Deutschland und Finnland) und 2’750 Euro in Belgien. Hiezu ein konkretes Beispiel aus der Schweiz: Verweigert ein Autolenker einem Fussgänger den Vortritt am Zebrastreifen, so muss er mit einer Ordnungsbusse von 140 Franken rechnen (Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen). Gefährdet der Lenker hingegen einen Fussgänger, der sich bereits auf dem Zebrastreifen befindet und seine Haut nur mit einem Sprung zur Seite retten kann, liegt ein schwerer Verstoss gegen Verkehrsvorschriften bzw. eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln vor und der Lenker wird saftig gebüsst (Verzeigung, nicht Ordnungsbussenverfahren) und muss den Ausweis für mindestens drei Monate abgeben.

Fussgängerstreifengestaltung

Weisse oder gelbe Zebrastreifen sind ein konstanter Parameter. Die Frage der Sichtbarkeit ist ebenfalls relevant. Die Anordnung von Parkfeldern und Bushaltestellen stellt zuweilen ein echtes Hindernis für Fussgänger und Automobilisten dar, indem die Sicht auf den Fussgängerstreifen verdeckt wird.
In Deutschland, Norwegen und Finnland sind z.B. keine Sicherheitslinien vorgeschrieben, welche das Anhalten von Fahrzeugen im Fussgängerstreifenbereich verbieten.

Uneinheitlich gelöst ist die Frage der Verwendung von lichtreflektierendem Material für Fussgängerstreifen. Dessen Verwendung ist z.B. obligatorisch für Österreich, Deutschland, Norwegen und die Schweiz und lediglich empfohlen in Finnland, Grossbritannien und Italien. Für Spanien existiert keine solche Vorschrift.

Der TCS-Eurotest zeigt auf, dass bezüglich Harmonisierung von Unfallstatistiken, Verkehrsregeln für Fussgänger und Automobilisten im Bereich von Fussgängerstreifen aber auch betreffend die Gestaltung von Fussgängerstreifen Nachholbedarf besteht. Die Studie ist ein erster Meilenstein für einen grossangelegten Fussgängerstreifentest. Dieser wird vom TCS in Zusammenarbeit mit den wichtigsten europäischen Automobilclubs Europas in den Jahren 2008 und 2009 durchgeführt.
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