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Riester-Zulagen noch bis Jahresende beantragen

Geförderte Altersvorsorge

(lifePR) (Stuttgart, )
Der Staat fördert die Riester-Rente mit Zuschüssen.

Doch um diese zu erhalten, muss jeder Riester-Sparer einen entsprechenden Antrag stellen. Matthias Zimmermann, Leiter Leben Privatkunden der SV SparkassenVersicherung (SV) empfiehlt, noch vor dem Jahresende die staatliche Zulage für den Riester-Vertrag zu beantragen.

Denn diese können nur zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.

"Riestern" zur privaten Altersvorsorge ist weiterhin beliebt. Bis Ende Juni 2011 wurden rund 14,8 Millionen Riester-Verträge in Deutschland abgeschlossen.

Rund drei Viertel davon entfielen auf die Riester-Rentenversicherungen. Viele Riester-Sparer stellen allerdings keinen Antrag auf staatliche Zulage und verschenken damit bares Geld. "Die entgangenen Zulagen wirken sich aber spürbar auf die Höhe der privaten Rente aus", warnt Zimmemann. "Daher raten wir jedem, sich um einen Zulagenantrag zu kümmern." Zwei Jahre hat man dafür übrigens Zeit. Das heißt, bis zum 31.12.2011 kann man noch die Zulagen für 2009 und für 2010 beantragen. Den Antrag auf Altersvorsorgezulage bekommt man bei der Versicherung, bei der man seinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Die Versicherung leitet dann den ausgefüllten Antrag an die staatliche Zulagenstelle weiter. "Die Kunden der SV sind hier im Vorteil", erklärt Matthias Zimmermann. "Diejenigen, die noch nicht selbst aktiv geworden sind, werden von uns daran erinnert". Wer nicht jedes Jahr aufs Neue einen Antrag stellen will, sollte einen Dauerzulagenantrag nutzen. Die Versicherung beantragt damit jedes Jahr automatisch die Zulage.

Wie hoch ist die Zulage?

Die Grundzulage für den Einzelnen beträgt maximal 154 Euro im Jahr. Für jedes Kind gibt es 185 Euro extra und für Kinder, die 2008 oder später geboren sind, zahlt der Staat sogar 300 Euro Zulage im Jahr. Berufseinsteiger unter 25 Jahre erhalten zusätzlich einmalig eine Sonderzulage in Höhe von 200 Euro. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der entsprechende Zulagenantrag gestellt worden sein, zum anderen beträgt der notwendige Eigensparanteil vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres, maximal jedoch 2.100 Euro.

Sparrate anpassen

Für den Erhalt der vollen staatlichen Förderung müssen also vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres gespart werden.

Steigt dieses, müssen auch die Sparraten im Folgejahr angepasst werden. Wird dies versäumt, kommt es zu Kürzungen der staatlichen Zulage, so Zimmermann. Selbst aktiv sollte man also dann werden, wenn sich an der persönlichen Situation etwas ändert, beispielsweise das Einkommen verändert oder wenn es Familienzuwachs gibt. Das sollte man immer seinem Altersvorsorgeberater melden, denn für Kinder gibt es Extra-Zulagen und außerdem hängt die Höhe des Eigenbeitrags direkt vom Einkommen und der Zulage ab.

Wer bis zum 31.12.2011 einen Riester-Rentenvertrag abschließt, kann sich noch die staatliche Förderung für dieses Jahr sichern. Einzige Bedingung: die Versicherungsbeiträge sind für dieses Jahr nachzuzahlen.

Mit der Riester-Rente ist es möglich, mit einem relativ geringen Eigenbeitrag eine attraktive private Altersvorsorge aufzubauen. Daher eignet sich die Riester- Rente vor allem für junge Leute und Familien. Aber auch Besserverdienende profitieren von der hohen staatlichen Förderung über zusätzliche Steuervorteile. "Generell gilt", so Matthias Zimmermann, "je früher man sich für einen Abschluss entscheiden und die attraktiven Zulagen sichert, desto höher ist im Rentenalter die Leistung." Die SV bietet hier mit der Sparkassen- RiesterRente ein top geratetes Produkt. Die renommierte Ratingagentur Franke & Bornberg hat 2010 die Sparkassen-RiesterRente mit dem Qualitätssiegel "hervorragend" ausgezeichnet. Das ist die beste Auszeichnung, die von Franke und Bornberg vergeben wird.
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