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SV SparkassenVersicherung

Photovoltaikanlagen: Achtung bei Schnee und Eis!

Damit auch bei Schnee und eisigen Temperaturen " was geht"

(lifePR) (Stuttgart, )
Das ist ärgerlich: Herrlicher Sonnenschein und auf den Photovoltaik-Modulen liegt Schnee? Trotz optimaler Voraussetzungen kann so kein Strom erzeugt werden, denn es kommt kein Sonnenlicht an die Photovoltaik-Module.

Photovoltaik Anlagen- Betreiber, die ein Dach mit einer Dachneigung von mehr als 30 Grad, besser noch 40 Grad besitzen, können sich glücklich schätzen, denn in der Regel rutscht der Schnee bei diesem Neigungswinkel von allein ab und die Photovoltaik- Module können ihren Dienst wieder tun. Wer als Photovoltaik Anlagen- Betreiber nicht das Glück einer solchen Dachneigung hat, wartet entweder auf milderes Klima oder befreit die Solarmodule selbst vom Schnee. Dazu sollte man eine optimale Standsicherheit haben und sich gegebenenfalls mit einer Sicherheitsleine gegen das Abstürzen vom Dach absichern. Ein verlängerter Besenstiel oder eine Teleskopstange ist bei kleineren Dächern ein sinnvoller Helfer. Allerdings muss man damit vorsichtig hantieren, damit die Solarmodule nicht beschädigt werden. Scharfe Kanten können große Schäden an den empfindlichen Modulen anrichten. Die PV Module sollten auch deshalb regelmäßig vom Schnee befreit werden, weil tagsüber getauter Schnee nachts schnell zu einer dicken Eisschicht gefriert. Man sollte also am besten direkt nach jedem Schneefall das Solardach frei schaufeln.

Durch die Installation der Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an Fassaden, sind diese Anlagen diversen Naturereignissen wie Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost und Feuer ausgesetzt. Um ein finanzielles Risiko abwenden zu können, ist ein passender Versiche-rungsschutz empfehlenswert. Die SV SparkassenVersicherung bietet dafür spezielle Versicherungspolicen. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Anfrage: Vorname, Nachname, Position, bei Firma, Telefon.

Welche Versicherungen vor winterlichen Gefahren schützen:
Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung

Eiskalte Zeiten können Gebäude und Hausrat beschädigen:

- Die Gebäudeversicherung schließt der Haus- oder Wohnungseigentümers ab. Sofern auch die Leitungswasserversicherung mit abgeschlossen wurde, kommt diese auch für alle Schäden am Gebäude durch Leitungswasser auf: Beispielsweise an Leitungsrohren, Wänden, an Heizkörpern, Tapeten, Fliesen, verklebten Teppichen und sonstigen fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen.

- Eine Hausratversicherung schließt der Mieter selbst ab. Sie ersetzt im Schadensfall, so auch nach einem Wasserrohrbruch, den beschädigten Hausrat, also sämtliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Fernseher oder Stereoanlage, aber auch Kleidung, Bücher usw.

- Die Leitungswasserversicherung deckt auch die Folgeschäden am Gebäude nach einem Wasserrohrbruch ab.

Sind Photovoltaikanlagen in der Gebäudeversicherung mit eingeschlossen?

- Photovoltaikanlagen sollte man seiner Gebäudeversicherung melden und für Versicherungsschutz über eine spezielle Solaranlagen-Versicherung sorgen.

Wenn jemand vor meinem Haus stürzt und / oder sich verletzt:

- Vor Unfallschäden Dritter vor der Haustür schützen Mieter, denen vertraglich die Räumpflicht übertragen wurde, die private Haftpflichtversicherung, Eigentümer und Vermieter die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Weitere Informationen unter: www.sparkassenversicherung.de, Kundenservice: 01 80 - 333 9 333 (9ct/Min.) oder E-Mail: service@sparkassenversicherung.de.
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