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Dachlawinen: Wann Hausbesitzer haften müssen

Versicherungstipp der SV SparkassenVersicherung

(lifePR) (Stuttgart, )
In diesen Wochen müssen Fußgänger und Autofahrer auch in der Nähe von Häusern wieder mit Dachlawinen und herabstürzenden Eiszapfen rechnen. Kommt es zu einem Personen- oder Fahrzeugschaden, stellt sich für den Geschädigten die Frage, ob er den Eigentümer des Gebäudes in die Haftung nehmen kann. Diese Frage kann nicht pauschal mit ja beantwortet werden, so Sylvia Knittel, Pressesprecherin der SV SparkassenVersicherung (SV). Mal muss der Hausbesitzer, mal der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen.

Eindeutig sind nur die Fälle, in denen die Hauseigentümer durch Gesetz oder durch Gemeindesatzung verpflichtet sind, die Dächer mit Schneefanggittern abzusichern. Verletzt der Eigentümer diese Sicherungspflicht, ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet. In den meisten Regionen Deutschlands fehlen aber solche gesetzlichen Vorgaben und Satzungen. Die Haftung des Gebäudeeigentümers ist dann eine Frage des Einzelfalles. Entsprechend unübersichtlich ist auch die Rechtsprechung. Mitentscheidend sind dabei die Dachneigung sowie der Standort des Gebäudes und die regionalen klimatischen Verhältnisse. Zu berücksichtigen ist, inwieweit es in der konkreten Situation dem Hauseigentümer möglich war, die von seinem Dach ausgehende Lawinengefahr mit zumutbaren Mitteln abzuwenden. Beispielsweise kann von einem Hausbesitzer nicht erwartet werden, dass er auf ein Schrägdach klettert, um es vom Schnee zu befreien. Das Aufstellen von Warnschildern ist grundsätzlich richtig. Aber auch damit kann sich der Hauseigentümer nicht einfach aus seiner Haftung befreien. Ob er seiner Sicherungspflicht nachgekommen ist, wird dann im Einzellfall entschieden. Denn Passanten ist es nicht ständig zuzumuten auf die Straße auszuweichen, um der Dachlawinengefahr aus dem Wege zu gehen. Darüber hinaus wird immer die Frage der Mithaftung des Geschädigten geprüft. Denn normalerweise sind die Witterungsverhältnisse und die damit zusammenhängende Dachlawinengefahr bekannt.

Welche Versicherungen treten ein, wenn etwas passiert?

Will man auf Nummer sicher gehen, dann hilft eine Haftpflichtversicherung. Für Inhaber von selbstgenutzten Einfamilienhäusern oder Mieter tritt die Privathaftpflichtversicherung ein. Als Vermieter eines Einfamilienhauses oder als Besitzer eines Mehrfamilienhauses wird hingegen eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt. Diese Versicherungen prüfen dann die Haftungsfrage, leisten Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen und wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche für die Versicherten ab. Beschädigen Dachlawinen oder herabstürzende Eiszapfen Autos, übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden in jedem Fall.

Weitere Informationen bekommen Sie bei jedem Außendienst der SV und in jeder Sparkasse.
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