Klaro! hilft sparen trotz Preisanpassung.
Zwar werden auch die Klaro!-Tarife zum 1. April erhöht, aber der Preisvorteil bleibt erhalten. Zur Erinnerung, über den Jahreswechsel blieben die Klaro-Erdgaspreise stabil. Ab April kostet dann "Klarogas" zwischen 5,4 Cent und 5,75 Cent pro Kilowattstunde. Die günstigeren Preise resultieren unter anderem aus der Optimierung bestehender interner Prozesse. Eine Voraussetzung für Klaro! ist so zum Beispiel die Erteilung einer Einzugsermächtigung, um die Abrechnungsprozesse weniger aufwendig gestalten zu können.
So sparen Bewohner eines Einfamilienhauses mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden rund 105 Euro pro Jahr.
Bei einem Verbrauch von 45.000 Kilowattstunden im Zweifamilienhaus beträgt die jährliche Ersparnis pro Wohneinheit 122 Euro pro Jahr.
Der Mieter in einem Achtfamilienhaus mit einem Verbrauch von 90.000 Kilowattstunden spart mit Klaro! rund 58 Euro im Jahr.
"Das neue Preissystem Klaro! erklärt sich fast von selbst. Je nach Verbrauch kann Klaro! in Größe S (ab 5.000 kWh), M (ab 17.000 kWh) oder L (ab 55.000 kWh) vom Kunden selbst gewählt werden. Bestehenden Kunden ist es seit dem 1. Oktober so möglich, je nach ihrem persönlichen Erdgasverbrauch in die für sie günstigste Stufe zu wechseln. Neukunden können sich aufgrund der simplen Struktur schnell orientieren und vergleichen. Die Laufzeit ist auf ein Jahr gekürzt, auch hier also größtmögliche Flexibilität", so Michael Klumpp, Abteilungsleiter Markt.
Auswirkungen auf die Kunden in den Alttarifen
Die Preiserhöhung für die Kilowattstunde Erdgas wird 0,26 Cent betragen. Eine Kilowattstunde kostet dann 6,26 Cent. Die Grundpreise bleiben konstant. Das bedeutet für die Haushaltskunden, dass ihre Erdgasrechnung um rund 4 Prozent steigt.
Für Kunden mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (Etagenwohnung mit Warmwasserbereitung / Einfamilienhaus) erhöht sich die monatliche Belastung um etwa 4,33 Euro.
Bei einem Verbrauch von 45.000 Kilowattstunden (Ein- oder Zweifamilienhaus) erhöhen sich die monatlichen Ausgaben um 4,88 Euro pro Mietpartei.
Für eine Wohnung in einem typischen Achtfamilienhaus beträgt die Kostenerhöhung rund 2,44 Euro pro Monat pro Wohnung. Die konstant gebliebenen Grundpreise sowie die Mehrwertsteuer sind in diesen Rechenbeispielen enthalten.