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Rechtswidrige Abflugpraxis sofort beenden

(lifePR) (Offenbach, )
Die rechtswidrige Abflugpraxis über Offenbach erhöht die Fluglärmbelastung der Stadt derzeit drastisch und muss durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) sofort beendet werden. Diese Forderung erhebt der Offenbacher Stadtrat Paul-Gerhard Weiß und weist damit die Mitteilung der DFS zu den Beschwerden über „Geisterflieger“ vom 7. Juni 2007 zurück. Die DFS begründet die massiven Kursabweichungen im Startverkehr mit einer Störung der Navigationsanlage Metro in der Wetterau. „Das Funkfeuer wurde 4 Jahre nicht durch Windkraftanlagen gestört und neue sind in letzter Zeit nicht dazu gekommen. Der ganze Vorgang ist recht merkwürdig.“ Die gegenwärtige Praxis müsse abgestellt werden - und zwar umgehend. Ansonsten werde die Stadt rechtliche Schritte einleiten.

„Ich werde in der Fluglärmkommission dazu konkrete Fragen stellen – so Weiß – und eine umgehende schriftliche Antwort verlangen.“ So interessiere ihn, welche Navigationsanlage anstelle des Funkfeuers „Metro“ für diese Abflugroute derzeit genutzt werde und welcher Anteil an Maschinen sich überhaupt daran orientiere und nicht vielmehr Flächennavigation nutze.

Es könne nicht sein, dass die DFS das Offenbacher Stadtgebiet zum Versuchsgebiet für Abflugverfahren mache. Durch die Vorgänge sei aber auch deutlich geworden, wie fragil die „Festlegungen“ in der Landesentwicklungsplanung und im Planfeststellungsverfahren in Bezug auf den Lärmschutz sind. Da könne die DFS offensichtlich jederzeit „Feldversuche“ durchführen und eine andere Belastungssituation herbeiführen als in den maßgeblichen Genehmigungsverfahren dargestellt wurden.
„Würde die derzeit vorherrschende Abflugsituation zur Grundlage der Ausbauplanungen gemacht, lägen neben dem Süden Offenbachs, der Innenstadt, dem West- und Nordend auch noch Bürgel und Rumpenheim im Siedlungsbeschränkungsbereich“. Damit aber – so Weiß – werde endgültig deutlich, welche tatsächlichen Auswirkungen der Bau der Nordwestbahn auf die Entwicklung der Stadt Offenbach haben können.

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