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Stadt Konstanz

Beispielhaftes Verfahren für Villa Remy

Stadtentwicklung

(lifePR) (Konstanz, )
Auf dem Grundstück der am Bodenseeufer in Konstanz gelegenen Villa Remy beabsichtigt das Konstanzer Bauunternehmen BDS-Universal-Bau Wohnungen zu errichten. Um einen sensiblen Umgang mit der unter Denkmalschutz stehenden Villa und der besonderen Lage im Uferbereich zu gewährleisten hatte der Bauherr, zusammen mit der Stadt Konstanz, 2006 einen Realisierungswettbewerb ausgelobt.

Baubürgermeister Kurt Werner bewertet das Verfahren als vollen Erfolg. „Es ist uns gelungen, eine hohe städtbauliche Qualität des geplanten Bauvorhabens zu erreichen wie auch den Belangen des Denkmalschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes zu entsprechen. Der von einzelnen Anwohnern vorgebrachte Einwand, dass der Denkmalschutz nicht berücksichtigt worden wäre, ist nicht korrekt. Auch der wertvolle Eichenbestand, der zum Grundstück gehört, kann erhalten werden. Der von Anwohnern in der Öffentlichkeit erwähnte Umweltbericht – eine Bestandsanalyse – war im übrigen eine wesentliche Grundlage des Wettbewerbs.“

Anlass für das Bauvorhaben war die Teilung des sich im Privatbesitz befindenden Baugrundstückes im Jahr 1995, das den Weg zu einer Nachverdichtung freimachte. Damit ein hochwertiges Ensemble zwischen Villa Remy und Park sowie Umgebung entstehen kann, waren elf Architekten und Architektinnen aus dem ganzen Bundesgebiet zum Wettbewerb eingeladen worden. Die vom Baudezernat eingeschlagene Vorgehensweise wird bereits von anderen Städten als beispielhaft betrachtet.

Die von einem Anwohner erhobene Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Horst Frank als oberstem Repräsentanten der Stadt hält Bürgermeister Werner für unsachgemäß und völlig überzogen. „Natürlich haben Anwohner oft ein großes Interesse daran, dass in der Nachbarschaft nichts verändert wird. Man muss aber auch dagegen halten, dass in unserem Staat der Grundsatz der Baufreiheit gilt. Deshalb müssen wir die verschiedenen Interessen gegeneinander abwägen. Und das haben wir sehr sorgfältig getan. Klar ist jedenfalls, dass nachbarschaftliches Eigeninteresse nicht der entscheidende Maßstab der Beurteilung sein kann“, so der Baudezernent.

Am 2006 durchgeführten Wettbewerb zur Villa Remy hatten interdisziplinäre Teams von Architekten und Landschaftsarchitekten teilgenommen. Die Arbeiten wurden durch ein hochqualifiziertes Preisgericht nach GRW mit der Denkmalpflege geprüft und bewertet. Weiterhin hat ein Ortstermin mit dem Technischen und Umweltausschuss mit einem aufgebauten Lattengerüst zur Beurteilung der Siegerentwürfe stattgefunden.
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