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Rettungsdienstvergabe in der Region: Irritation um Anfrage des Landes

(lifePR) (Hannover, )
Nach dem Beschluss der Regionsversammlung, die Vergabe des Rettungsdienstes in der Region in einem Verfahren nach §5 Nds RettG vorzubereiten, gibt es erneut Irritationen: Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Region schriftlich auf das laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren hingewiesen und deutlich gemacht, dass in Zukunft mit einer Ausschreibungspflicht zu rechnen sei. "Nachdem wir sowohl mit dem Niedersächsischen Innenministerium als auch mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium im vergangenen Jahr mehrfach zur Frage der Ausschreibungspflicht in Kontakt gestanden und um eine rechtliche Einschätzung gebeten haben, sind wir über diese Einlassung jetzt sehr verwundert", sagte Regionspräsident Hauke Jagau.

Er hatte bereits im vergangenen Dezember darauf hingewiesen, dass das Land in der Frage der Ausschreibungspflicht einen Schlingerkurs fahre und das Problem unterschiedlich bewerte. Während das Wirtschaftsministerium - zuständig für Öffentliches Auftragswesen - auch in der Vergangenheit schon die Auffassung vertreten hatte, dass auszuschreiben sei, hatte das Innenministerium als Kommunalaufsicht betont, dass es keine Verpflichtung zur Ausschreibung gebe. Im Dezember 2009 hatte das Innenministerium schließlich öffentlich mitgeteilt, dass sich die Landesregierung darin einig sei, dass es keine solche Verpflichtung gebe: "Sowohl das Innenministerium als auch das Wirtschaftsministerium empfehlen den kommunalen Rettungsdienstträgern zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch weiterhin nicht, den in den Niedersachsen nicht bindenden BGH Beschluss umzusetzen. Entgegen den Ausführungen im Wortlaut der Anfrage besteht insoweit Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung, die Herr Ministerpräsident Wulff in seinem Schreiben vom 07.09.2009 an die Bundestagsabgeordnete Rita Pawelski zum Ausdruck gebracht hat", schreibt das Innenministerium in einer Pressemitteilung vom 15.12.2009 zur Beantwortung einer Dringlichen Anfrage im Landtag.

"Ausgehend von der derzeitigen Rechtslage steht es der Region Hannover als Trägerin des Rettungsdienstes nach wie vor frei, Beauftragten nach § 5 NRettG transparent und unter der Beachtung des Gleichbehandlungsgesetzes zu vergeben oder öffentlich auszuschreiben", heißt es zudem in einem Schreiben des Innenministeriums vom 22. Januar dieses Jahres an die Region. An anderer Stelle des Briefes heißt es: "Fest steht, dass nach Auffassung der Landesregierung gegenwärtig nicht ausgeschrieben werden muss."

"Dass wir jetzt wieder mit Einwänden des Wirtschaftsministeriums konfrontiert werden, irritiert mich", sagte der Regionspräsident. "Wir haben immer wieder unsere rechtlichen Zweifel an einem Vergabeverfahren ohne öffentliche Ausschreibung geäußert. Doch das Land hat - zuletzt einheitlich - eine andere Auffassung vertreten, die nun Grundlage des Beschlusses der Regionsversammlung ist." Die Region Hannover müsse die Situation ausbaden. "Wir sind um ein rechtssicheres Verfahren bemüht. Aber die Einlassungen des Landes sind wenig hilfreich, wenn es zu seinen Aussagen nicht steht."
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