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Region Hannover und Zweckverband Abfallwirtschaft legen umfangreiches Datenmaterial zur Kalkulation der Abfallgebühren vor

(lifePR) (Hannover, )
Heute haben Verwaltung der Region Hannover und Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) eine neue Informationsvorlage vorgelegt, mit der sie einem einhelligen Wunsch des Ausschusses für Abfallwirtschaft nach detaillierteren Beurteilungsgrundlagen Rechnung tragen. In der Vorlage hat aha die Ende Januar skizzierten verschiedenen Möglichkeiten einer neuen Gebührenstruktur nunmehr in fünf alternativen Grundmodellen (A bis E) aufbereitet.

"Mit der Informationsdrucksache und ihren zahlreichen Anlagen stehen den Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit alle relevanten Datengrundlagen zur Verfügung, die eine breite und ergebnisoffene Diskussion über denkbare Modelle einer künftigen Abfallgebührenstruktur in der Region Hannover ermöglichen", betonte Umweltdezernent Prof. Dr. Axel Priebs.

Für jedes Modell werden in einer einheitlich gestalteten Tabelle die jeweiligen Kennzahlen und Veränderungen gegenüber den heutigen Gebühren für relevante Gebäude- und Haushaltstypen dargestellt. Unterschieden wird nach den Haushalten, die heute schon an die Behälterabfuhr angeschlossen sind, und denjenigen, die heute über die Sackabfuhr bedient werden.

"Allen Modellen liegt ein grundsätzlich gleiches Gebührenvolumen zu Grunde, weshalb eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Absehbare Kosten zum Beispiel für Systemumstellungen wurden weitest möglich berücksichtigt", so Prof. Priebs. Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erwirtschafte aha keine Gewinne und würden werden auch nicht, wie gelegentlich unterstellt, versteckte Kostenerhöhungen eingerechnet. "Die Neuordnung der Gebührenstruktur ist ein wichtiges Thema, dass die Bürgerinnen und Bürger beschäftigt und das sehr emotional diskutiert wird. Region und aha stellen sich der Diskussion. Wir werden in Kürze auch öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu dem Thema anbieten", so der zuständige Dezernent. Bei 1,1 Millionen Menschen, die in unterschiedlichen Haushalten leben und sehr unterschiedliche Nutzungsverhalten aufweisen, sei die Berechnung der Varianten für ein einheitliches Modell aus zwei sehr unterschiedlichen Systemen ein sehr komplexer Vorgang: "Die Herausforderung, zwei derart unterschiedliche Gebührensysteme in eine einheitliche Abfallgebührensatzung zu überführen, dürfte deutschlandweit einzigartig sein. Wir haben mit einem Vorschlag die Diskussion eröffnet, haben aber immer deutlich gemacht, dass das Ergebnis offen bleibt", so Priebs.

Die Entscheidung liege bei der Regionsversammlung. Die Regionsverwaltung und aha könnten allerdings nur rechtssichere Varianten in die Diskussion einbringen. Priebs wies Vorwürfe zurück, die rechtliche Prüfung ihrer Varianten sei unzulänglich gewesen. Eine renommierte Anwaltskanzlei habe aha ständig beraten, eine weitere bestimmte Einzelfragen zusätzlich überprüft. Priebs betonte, dass es weder aha noch der Regionsverwaltung um eine Abschaffung des Sackes geht: "Fest steht aber: beim Status quo kann es nicht bleiben". Die dargestellten Berechnungen zeigten, dass die Modelle zur Erhaltung des Sackes zu einem besonders hohen Sackpreis führen, den Regionsverwaltung und aha weder für praktikabel noch für zukunftsfähig halten. Bei allen Modellen für eine einheitliche Behälterabfuhr müsse man aufgrund der Umverteilung des Gebührenaufkommens mit unterschiedlichen Be- und Entlastungen einzelner Nutzergruppen rechnen.

Ein weiteres Modell (Zusatzmodell F), welches ursprünglich als Übergangsvariante erdacht wurde, soll in den kommenden Wochen auf seine Eignung als Dauervariante untersucht werden. Hierbei würde der direkte Sackpreis quasi abgeschafft, indem der Grundgebühr eine - von der Behälterabfuhr schon bekannte - volumenabhängige Gebühr an die Seite gestellt würde. Die Bürgerinnen und Bürger, die heute an die Sackabfuhr angeschlossen sind, hätten dann die Wahl, ob sie das Behältervolumen in Form einer Tonne oder von Säcken bestellen. Diese Entscheidung hätte aber keinen Einfluss auf die einheitliche Berechnung der Gebühren: "Diesen Ansatz finden wir sehr interessant, er muss jedoch erst noch gründlich in betrieblicher, wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht geprüft werden. Wenn am Sack festgehalten werden soll, lohnt es sich, auch Varianten zu prüfen, mit denen man Neuland beschreitet", so Priebs. Er versprach, dass Regionsverwaltung und aha weiterhin offen für alle Anregungen sind, die es ermöglichen, bis zur Jahresmitte eine konsensfähige, rechtskonforme und zukunftsfähige Abfallgebührensatzung vorzulegen, und ergänzte: "Als öffentliche Einrichtungen haben wir die Möglichkeit und die Pflicht, transparent zu agieren und neue Impulse aus der öffentlichen Diskussion aufzugreifen."

Ende Januar hatten die Regionsverwaltung und der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) mit ihren Eckpunkten für eine neue Abfallgebührenstruktur eine intensive politische und öffentliche Diskussion ausgelöst. Vorgeschlagen wurde eine einheitliche Abfallgebührensatzung mit flächendeckender Einführung der Behälterabfuhr und einer regionsweiten Grundgebühr. Die Aufstellung der neuen Abfallgebührensatzung für die Region Hannover wird stark beeinflusst durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom vergangenen Jahr, das der Vorsitzende der CDU-Fraktion gegen den Zweckverband erstritten hatte und in dem die Nichtigkeit von Teilen der Abfallgebührensatzung festgestellt worden war.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses für Abfallwirtschaft wird das Thema wieder am 14. März stehen. Die Regionsverwaltung wird in Kürze die Orte und Termine für die angekündigten öffentlichen Veranstaltungen bekannt geben.

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