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Höhere Mietobergrenzen für Bedarfsgemeinschaften ab 1. Juni 2015

Kosten der Unterkunft - neue Mietobergrenzen

(lifePR) (Hannover, )
Neue Obergrenzen bei der Erstattung der Miete für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII: In Folge der Aktualisierung der Mietspiegel der 21 regionsangehörigen Städte und Gemeinden passt die Region Hannover die Werte an, bis zu denen die Region die Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte übernimmt. Die neuen Mietobergrenzen stellte Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur der Region Hannover, am Dienstag (21.4.) im Haus der Region vor.

Für den Großteil der rund 61.500 Bedarfsgemeinschaften sollen die Mietobergrenzen erhöht werden. In 64 von 105 Richtwerten - pro Kommune wurden die Werte für jeweils fünf verschiedene Haushaltsgrößen ermittelt - übernimmt die Region Hannover ab dem 1. Juni 2015 höhere Mietkosten. Ein zentraler Wert ist immer die Mietobergrenze für den Einpersonen-Haushalt in Hannover. Dieser Wert steigt von 364 € auf 372 € an. Außerdem ist zum Beispiel vorgesehen, in 16 der 21 Regionskommunen die Mietobergrenzen für Vierpersonen-Haushalte zu erhöhen. Bei Dreipersonen-Haushalten steigen die Mietobergrenzen in 14 Kommunen. Konkret: Für eine dreiköpfige Familie in Burgdorf übernimmt die Region Hannover ab dem 1. Juni 520 Euro Unterkunftskosten statt wie bisher 479 Euro. Vierköpfige Haushalte in der Wedemark erhalten künftig 623 Euro Unterkunftskosten statt wie bisher 513 Euro. "Die neuen Werte zeigen, dass der Wohnraum für größere Familien teurer wird und in diesem Segment von einer echten Steigung der Mieten auszugehen ist", so Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur der Region Hannover.

Die Region Hannover legt die angemessenen Kosten für die Unterkunft im SGB II und SGB XII in einem mehrstufigen Verfahren fest: Basis für die Ermittlung sind zunächst die Mietspiegel für den freien Wohnungsmarkt der 21 Städte und Gemeinden, die die Mieten differenziert nach Wohnungsgrößen und Baualter darstellen - in Hannover zusätzlich nach normalen und guten Wohnlagen.

Maßgabe für die Übernahme der Unterkunftskosten von Bedarfsgemeinschaften sind aber nicht die jeweiligen Durchschnittsmieten, sondern das so genannte 33%-Quantil - die obere Spitze der Mietpreise, die sich im unteren Drittel bewegen. Dazu werden nun noch die ebenfalls abgefragten durchschnittlichen kalten Betriebskosten (exklusive Kosten für Heizung, Warmwasser und Allgemeinstrom) dazugerechnet. Schließlich fließen auch die in einem gesonderten Verfahren erfassten Mieten für Sozialwohnungen in die Berechnung der Mietobergrenzen mit ein. "Unsere Mietobergrenzen decken 80 Prozent der erfassten Mieten des Sozialraumbestands ab", so Sozialdezernent Erwin Jordan.

Über die neuen Mietobergrenzen berät am Dienstag, 21. April, der Sozialausschuss. Die Regionsversammlung entscheidet am 12. Mai 2015 über die Beschlussvorlage.

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