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Ein Antrag statt vieler, pauschalierte Abrechnung statt Einzelabrechnung

Bildungs- und Teilhabepaket - Region Hannover vereinfacht das Verfahren

(lifePR) (Hannover, )
Rund 19.600 Kinder und Jugendliche aus der Region Hannover haben 2011 von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket profitiert - von rund 47.400 Berechtigten. "Das ist zu wenig, das muss sich ändern", stellt Sozialdezernent Erwin Jordan fest. Seine These: Das Antragsverfahren, das gesetzlich vorgesehen ist, war bislang zu kompliziert. "Für jede Einzelleistung mussten die Eltern einen eigenen Antrag ausfüllen - auch wenn es nur um fünf Euro für den Klassenausflug ging. Das hat viele abgeschreckt!" Deshalb hat die Region Hannover zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern sozialer Einrichtungen und Verbände jetzt ein neues Verfahren entwickelt. Ein Antrag für alle Leistungen, automatische Bestätigung für die Berechtigung der Leistungen und pauschalierte Erstattung zum Beispiel an Kindertagesstätten, Schulen und Vereine statt einer Einzelabrechnung - so sieht der Vorschlag der Regionsverwaltung aus. Die Regionsversammlung entscheidet voraussichtlich in ihrer Sitzung am Dienstag, 13. November, ob das Verfahren ab 2013 gelten soll.

"Die Eltern müssen jetzt nur einmal erklären, dass sie die BuT-Leistungen für ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen. Und dann können sie die einzelnen Angebote wie z.B. Schulmittagessen, Klassenfahrten, Vereinsmitgliedschaften automatisch in Anspruch nehmen", beschreibt Jordan den neuen Weg. Bislang gab es für jede einzelne Leistung einen Antrag, der ausgefüllt werden musste. Künftig gibt es einen globalen Antrag für alle Leistungen. Was konkret in Anspruch genommen wird, kann auch über die sogenannten Anbieter von Leistungen - also Schulen, Kindertagesstätten, Vereine etc. - abgerufen werden. Der Vorteil: Ein Lehrer kann eine Liste aller Kinder einer Klasse, die Anspruch auf einen Zuschuss für Lernhilfe haben, an die Sozialverwaltung schicken. Das Geld geht direkt an die Schule oder den Anbieter für Nachhilfe. Das bisherige Gutscheinverfahren entfällt.

Auch der Nachweis der Anspruchsberechtigung wird einfacher. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II erhalten automatisch eine Bestätigung. Andere Gruppen sind von dieser Regelung ausgenommen, da in diesem Fall eine persönliche Unterschrift erforderlich ist. Jede Bestätigung erhält eine Nummer, auf die sich spätere Abrechnungsvorgänge beziehen können.

Darüber hinaus schlägt die Regionsverwaltung vor, stärker mit pauschalierten Abrechnungen zu arbeiten. "Wir gehen davon aus, dass sich die Idee etablieren wird, Sammelanforderungen an die Sozialverwaltung zu schicken", sagt Jordan. "Wir werden also Schulen, Kindergärten und Vereine als Stammkunden haben, bei denen sich möglicherweise ein kontinuierlicher Bedarf für Mittagessen, Nachhilfe oder Vereinsbeiträge abzeichnet. Daraus lassen sich dann Pauschalen berechnen."

Sollte die Regionsversammlung am 13. November zustimmen, will es die Verwaltung nicht bei diesem Vorschlag lassen. "Wir werden unseren ,Regionalen Ratschlag' - einen Kreis von Expertinnen und Experten - weiter in die Planung von Maßnahmen zum Bildungs- und Teilhabepaket einbeziehen und zum Netzwerk ausbauen", kündigt Thomas Heidorn an, Leiter des Fachbereichs Soziales. Außerdem setzt er auf verstärkte Werbung. So sollen die Informationsbroschüren sprachlich vereinfacht und übersetzt werden. Sozialdezernent Jordan ist zuversichtlich: "Die Zahlen für 2012 zeigen schon jetzt, dass wir bei der Inanspruchnahme der Leistungen eine Steigerung im Vergleich zu 2011 haben. Zum Beispiel gibt es mehr Anträge für Klassenfahrten und Lernförderung."
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