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Zu schnell und zu gefährlich: Pocket-Bikes und Mini-Quads

Der Sonderdienst Produktsicherheit warnt: Kein harmloses Spielzeug!

(lifePR) (Tübingen, )
Mini-Bikes, auch Scar Skooter, Gas Scooter, tragbare Motorräder, Pocket Bikes genannt, sind Mini-Motorräder, die vermehrt in die europäische Union und damit auch in Deutschland eingeführt werden. Der Sonderdienst Produktsicherheit beim Regierungspräsidium Tübingen warnt allerdings vor der Verharmlosung dieser Minimotorräder als Spielzeuge für Kinder. Mehr und mehr werden sie zwar als Einstiegsmotorräder für Kinder angeboten und zunehmend auch von Jugendlichen und Erwachsenen gefahren. Doch die meist nur Knie hohen Motorräder bergen enorme Sicherheitsrisiken – das Fehlen einer zweiten Bremse und eines Not-Aus-Schalters am Lenker und der fehlende Kettenschutz gehören dabei zu den gravierendsten Mängeln.

Geschwindigkeiten bis zu 80 km/h erreichen die kleinen Rennmaschinen mit einem Hubkolbenverbrennungsmotor von 47 bis 49 cm³. Dabei sind sie meist nicht höher als ca. 40 bis 60 cm. Gerade größere Personen sitzen so mit stark angewinkelten Beinen in angespannter und z. T. instabiler Haltung. Eine schnelle Ermüdung der Haltemuskulatur ist die Folge. Insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen ist auch die Beherrschbarkeit der Bikes stark eingeschränkt, was aktuelle Unfallmeldungen belegen.

Und so wissen auch viele Nutzer nicht: Mit einigen wenigen Ausnahmen sind Pocket-Bikes und Mini-Quads grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen oder Fußgängerwegen zugelassen.

Die PS starken Fun-Geräte sind keine Spielzeuge! Sie dürfen deshalb nicht von Kindern unter 14 Jahren verwendet werden. Und auch Jugendliche sollten sie nur unter Aufsicht Erwachsener nutzen. Entscheidet man sich trotz der Risiken für den Kauf der Gefährte sollte Folgendes unbedingt beachtet werden: Im Griffbereich des Lenkers muss ein Not-Aus-Schalter angebracht sein. Pocket-Bikes wie Mini-Quads sollten immer mit zwei unabhängigen Bremsen ausgestattet sein. Zu überprüfen sind aber auch die rahmenfesten Lenkanschläge, der Kettenschutz, ein Verbrennungsschutz am Auspuff sowie die stabilen Fußrasten mit Klemmung. Zusätzlich sollten Kraftstoffleitungen sicher mit Schlauchklemmen verlegt sein. Und auch ein Schlüsselschalter zum Schutz vor unbefugter Nutzung ist ratsam. Die Geräte müssen immer mit einer Bedienungsanleitung in deutscher Sprache und zusätzlich mit ausreichenden Warnhinweisen versehen sein. Wie immer gilt: Nie ohne Helm und Leder- oder Schutzkleidung fahren.

Interessierte finden im Internet unter: www.rp-tuebingen.de (Abteilung 5, Referat 54.4 - Sonderdienst Produktsicherheit) eine Checkliste, worauf beim Kauf von Pocket-Bikes besonders zu achten ist.

Hinweis:
Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich heute, Freitag, 13. Juli 2007 (bis 16:00 Uhr) bitte direkt an Herrn Heinzl, Sonderdienst Produktsicherheit im Regierungspräsidium Tübingen, Tel.: 07071/ 757-2285.
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