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Regierung von Unterfranken

Regierung von Unterfranken gibt grünes Licht für die Verlängerung des Lkw-Durchfahrtsverbotes auf der Bundesstraße 8 zwischen Würzburg und Nürnberg

Mautausweichverkehr bleibt weiterhin aus Kitzingen ausgesperrt

(lifePR) (Würzburg, )
Die Regierung von Unterfranken als höhere Straßenverkehrsbehörde hat heute ihre Zustimmung zur zeitlichen Verlängerung der Durchfahrtsverbote für schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 Tonnen auf der B 8 bis zum 31.12.2008 erteilt. Die Regierung von Unterfranken gibt damit grünes Licht für die Aufrechterhaltung der Maßnahmen gegen den Mautausweichverkehr insbesondere in der Ortsdurchfahrt von Kitzingen und entspricht dem Antrag der Stadt Kitzingen.

Aufgrund der Zustimmung der Regierung von Unterfranken vom 24.08.2006 ordnete die Stadt Kitzingen am 05.09.2006 Durchfahrtsverbote für den Durchgangsverkehr von Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen an der B 8 an. Die Durchfahrtsverbote wurden zunächst als Versuchsregelung für die Dauer eines Jahres, beginnend mit der Aufstellung der Verbotsschilder, festgesetzt. Die Verbotsbeschilderung mit der amtlichen Verkehrszeichenkombination wurde am 23.10.2006 und am 07.12.2006 aufgestellt. Die Jahresfrist der Versuchsregelung endet damit im Oktober 2006. Die Versuchsregelung war insbesondere deshalb erforderlich, weil die Wirkung der Durchfahrtsverbote an der B 8 selbst und mögliche Verkehrsverlagerungen von der B 8 auf die B 286 sowie die B 22 untersucht werden mussten.

Das Staatliche Bauamt Würzburg hat dementsprechend die Daten der amtlichen Dauerzählstelle an der B 8 ausgewertet und vor bzw. nach Inkrafttreten der Durchfahrtsverbote Verkehrszählungen an der B 22 und der B 286 durchgeführt.

Für die B 8 ergibt sich daraus ein deutlicher Rückgang des werktäglichen Schwerlastverkehrs (zulässiges Gesamtgewicht größer 3,5 t) seit Inkrafttreten der Durchfahrtsverbote. Während die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge an der Dauerzählstelle Kitzingen in den Monaten Januar bis September 2006 bei 1.560 Lkw lag, betrug sie nach Inkrafttreten der Durchfahrtsverbote im Zeitraum von November 2006 bis Mai 2007 nur noch 1.196 Lkw. Dies entspricht einem Rückgang des Schwerlastverkehrs um knapp 24%. Die durchschnitt-liche tägliche Verkehrsmenge beim Schwerlastverkehr ist damit deutlich unter den Wert von 2005 (1.734) und sogar unter den Wert des Jahres 2004 (1.425), d.h. vor Einführung der Lkw-Maut auf Autobahnen, zurückgegangen.

Es hat sich damit bestätigt, dass die angeordneten Durchfahrtsverbote an der B 8 zur Abmilderung der mit dem Mautausweichverkehr verbundenen erheblichen Belastungen für die Wohnbevölkerung in Kitzingen geeignet und erforderlich sind. Der Umfang des Rückgangs beim Schwerlastverkehr hat auch gezeigt, dass die Durchfahrtsverbote wie beabsichtigt den Mautausweichverkehr und nicht die regionale Wirtschaft treffen.

Aufgrund der Durchfahrtsverbote an der B 8 sind keine Verlagerungseffekte zu Lasten der B 22 eingetreten. Die Zählungen des Staatlichen Bauamtes Würzburg an der B 22 bei Reupelsdorf und der Mainbrücke Schwarzach haben ergeben, dass sogar ein Rückgang des Schwerverkehrs sowohl bei den Tages-, als auch bei den Nachtwerten eingetreten ist.

Ebenfalls sind keine Verlagerungseffekte zu Lasten der B 286 hervorgerufen worden. Nach den Zählungen des Staatlichen Bauamtes Würzburg an der B 286 bei Birklingen ist hier ebenfalls ein Rückgang des Schwerverkehrs sowohl bei den Tages-, als auch bei den Nachtwerten zu verzeichnen. Dies hängt auch mit der Verbotsbeschilderung bei Enzlar (Regierungsbezirk Mittelfranken) in Fahrtrichtung Nürnberg zusammen, die Mautausweichverkehr von der BAB A 3 (Anschlussstelle Wiesentheid) über die B 286 und die B 8 in Fahrtrichtung Nürnberg verhindert.

Das Durchfahrtsverbot an der B 8 beginnt in Fahrtrichtung Nürnberg zukünftig erst an der Ausfahrt der Anschlussstelle Kitzingen (BAB A 7) auf die Bundesstraße 8. Denn mit der Verkehrsfreigabe der Ortsumfahrung Biebelried der B 8 ist das Bedürfnis für das Durch-fahrtsverbot in diesem Bereich entfallen. Das Landratsamt Kitzingen hat seine zugrunde liegende verkehrsrechtliche Anordnung bereits aufgehoben. Ansonsten bleiben die Durchfahrtsverbote an der B 8 unverändert bestehen.

Die unbefristete Verlängerung der Durchfahrtsverbote ist derzeit noch nicht möglich, da die endgültige höchstrichterliche Klärung der Rechtslage abgewartet werden soll. Hintergrund ist die Klage gegen das Lkw-Durchfahrtsverbot an der B 25 zwischen Feuchtwangen und Dinkelsbühl im Regierungsbezirk Mittelfranken wegen der dortigen Regelung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte das Durchfahrtsverbot im Eilverfahren mit Beschluss vom 07.12.2006 außer Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat das Durchfahrtsverbot in seinem Hauptsacheurteil vom 25.05.2007 ebenfalls als rechtswidrig angesehen. Gegen dieses Urteil wurden jedoch Rechtsmittel eingelegt.
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