Wird möglichst frühzeitig ein Anwalt beauftragt, so unternimmt dieser zunächst den Versuch, zu einer schnellen außergerichtlichen Regelung zu kommen, ehe die Fronten verhärtet sind. Dabei helfen ihm seine fundierten Kenntnisse, den Schuldner zu überzeugen. Wenn massive Einwendungen seitens des Schuldners erhoben werden, dieser nicht reagiert und weitere Vermittlungsversuche nur zu zeitlichen Nachteilen führen; dann kann nur ein Anwalt den Fall vor Gericht bringen.
Hat der Gläubiger jedoch ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Schulden beauftragt, so muss dieses spätestens jetzt einen Anwalt einschalten. Inkassobüros haben grundsätzlich nicht die Berechtigung, offene Forderungen vor Gericht geltend zu machen. Der dann eingeschaltete Anwalt muss den Sachverhalt aufnehmen und juristisch prüfen. Abgesehen davon, dass dem Gläubiger dadurch viel Zeit verloren geht, wird er oftmals von einem Anwalt vertreten, den er nicht kennt und dessen Ruf und juristische Fähigkeiten er nicht einschätzen kann.
Beim Rechtsanwalt sind die Kosten genau kalkulierbar. Der Anwalt erhält keine Erfolgsprovision, sondern berechnet seine Gebühren nach klar definierten gesetzlichen Sätzen. Zudem sind die Anwaltsgebühren vom Schuldner in vollem Umfang zu tragen.
Der Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Gläubiger kann somit sicher sein, dass die Außenstände seines Unternehmens keinesfalls publik werden. Macht der Anwalt mal einen Fehler, kommt für den Schaden seine Versicherung auf; denn jeder Anwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.
Welcher Anwalt sich auf die Bearbeitung von Inkassofällen spezialisiert hat, nennt auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder schauen Sie einfach ins Internet unter www.rakko.de