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Kein Kassen-Zusatzbeitrag bei Bezug von Hartz-IV-Leistungen

Seit 1. Januar 2011 müssen Empfänger von Alg II den Zusatzbeitrag der Krankenkasse nicht mehr selbst zahlen / Darauf verweist das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung

(lifePR) (Rostock, )
Personen, die das Arbeitslosengeld II beziehen, müssen seit 1. Januar 2011 den Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr selber zahlen. Darauf weist das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung unter http://www.1a-krankenversicherung.de/... hin. Zwar gilt grundsätzlich ein Zusatzbeitrag auch für Empfänger von Alg II, maximal jedoch bis zur Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Allerdings zahlen sie den Extrabeitrag nicht selber, sondern der Gesundheitsfonds überweist das Geld stattdessen an die Krankenkasse.

Dieser Ausgleich umfasst ebenfalls nur maximal die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag höher als der durchschnittliche, entgeht der Krankenkasse diese Differenz. Auch zur Zahlung dieses Differenzbetrages sind Empfänger von Hartz-IV-Leistungen per Gesetz nicht verpflichtet.

Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen allerdings die Möglichkeit eingeräumt, eine Zahlungsverpflichtung des Differenzbetrages ihre Satzung aufzunehmen. Dann wären beitragspflichtige Versicherte mit Anspruch auf Alg II zur Zahlung verpflichtet. Bisher gibt es aber keine Krankenkasse, die das in ihrer Satzung bestimmt hat. Dem Bundesgesundheitsministerium ist auf Anfrage von 1A Krankenversicherung keine Krankenkasse bekannt, die im Moment plant, diese Zahlung in der Satzung vorzusehen.

Für die Zusatzbeiträge der Krankenkassen galt im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II 2010 eine Härtefallregelung, die allerdings nicht gesetzlich verankert war. Ob die Betroffenen den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse zahlen mussten, hing von der Zumutbarkeit eines Krankenkassenwechsels ab. Nur wenn dieser nicht zumutbar war, musste der Leistungsträger den Zusatzbeitrag übernehmen.

Mehr zum Thema Zusatzbeiträge der Krankenkassen: http://www.1a-krankenversicherung.de/...

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