Novitas BKK-Versicherte haben Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie wegen einer stationären Behandlung oder einer stationären Reha- oder Vorsorgemaßnahme den Haushalt nicht versorgen können, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Damit gilt der Anspruch bei der Novitas BKK zwei Jahre länger als im Gesetz.
„Sorgen um die Kinder sind das Letzte, was Eltern während eines Krankenhausaufenthalts brauchen können“, erläutert Novitas BKK-Vorständin Kirsten Budde, „deshalb halten wir den Betroffenen jetzt zwei Jahre länger den Rücken frei.“