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Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“ - Niedersachsen als Tempomacher für Deutschland

Hirche: Fahren in Begleitung bringt enormen Gewinn an Sicherheit im Verkehr

(lifePR) (Hannover, )
„Das begleitete Fahren leistet auch in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit.“ Dieses Fazit zog Verkehrsminister Walter Hirche heute bei der Vorstellung des Abschlussberichts der wissenschaftlichen Auswertung zum niedersächsischen Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“.

Im Auftrag des Landes hat die Justus-Liebig-Universität Gießen das Unfallgeschehen und die Zahl der Verkehrsverstöße in den ersten 18 Monaten des selbständigen Fahrens nach Ende der Begleitphase untersucht. Die jetzt vorgelegten Ergebnisse sind deutlich: Teilnehmer am niedersächsischen Modellversuch haben nach der Begleitphase 28,5 Prozent weniger Unfälle verursacht und 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße begangen als sonstige Fahranfänger.

Hirche: „Damit ist auch für Deutschland das bestätigt, was in anderen Ländern bereits seit langem erfolgreich funktioniert. Die Ergebnisse sind ein Beweis für die Richtigkeit unseres eigenständigen Modellversuchs, den wir gegen viele Widerstände im April 2004 im Alleingang gestartet hatten. Unsere anfangs vorsichtigen Erwartungen wurden weit übertroffen. Niedersachsen hat damit als Tempomacher für ganz Deutschland eine bundesweite Erfolgsstory geschrieben.“

In der Untersuchung wurde bei beiden Gruppen der Fahranfänger jeweils ein Zeitraum von 18 Monaten des alleinigen Fahrens nach Vollendung des 18. Lebensjahres betrachtet, wobei die Teilnehmer am Modellprojekt über zusätzliche Erfahrung in Begleitung von bis zu einem Jahr verfügten. Dabei zeigte sich, dass die Teilnehmer am begleiteten Fahren um so mehr profitieren, je länger die Begleitphase dauert: Die Teilnehmer, die mehr als sechs Monate in Begleitung gefahren sind, begingen 57 Prozent weniger Unfälle und 23,1 Prozent weniger Verkehrsverstöße als die übrigen Teilnehmer.

Der Zuspruch am niedersächsischen Modellprojekt übertraf alle Erwartungen. Trotz der scharfen niedersächsischen Regelung, bei der nur die Erziehungsberechtigten begleiten durften, entschieden sich über ein Drittel der Jugendlichen für das Fahren in Begleitung ihrer Eltern. Dabei kam es zu lediglich 22 Unfällen und zu 20 Fahrten ohne die vorgeschriebene Begleitung, die zu einem Widerruf der Genehmigung führten. „Die Resultate während der Begleitphase waren bereits ausgesprochen positiv“, sagte Hirche. „Die jetzt vorgestellten Zahlen zur Praxis nach der Begleitphase runden das Ergebnis ab und beweisen die Wirksamkeit dieses Modells.“

Nach Umstellung auf die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zum begleiteten Fahren in Niedersachsen zum 01. März 2006 blieb der Zuspruch unverändert hoch. Bis Ende Juni 2007 haben insgesamt über 63.000 Jugendliche am begleiteten Fahren teilgenommen.

Hintergrund:

Jedes Jahr sind nach wie vor über 20.000 Tote und Schwerverletzte in der Altergruppe von 18 bis 24 Jahren in Deutschland zu beklagen. Dabei stellen Fahranfänger seit Jahren die Hochrisikogruppe im Straßenverkehr dar. Alle früheren Versuche, die hohen Unfallzahlen in dieser Altersgruppe signifikant zu reduzieren, blieben erfolglos. Niedersachsen forderte daher seit Jahren die Möglichkeit, in einem Modellversuch die positiven Erfahrungen anderer Länder mit dem „Begleiteten Fahren mit 17“ in Deutschland erproben zu können. Auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar schloss sich bereits im Januar 2003 der Auffassung Niedersachsens an und forderte vom Bund die schnelle Einführung eines Modellprojektes. Trotz einer ebenfalls eindeutigen positiven Empfehlung einer übergreifenden Projektgruppe von Verkehrsexperten bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Herbst 2003, wurde die Einführung einer bundesweiten Regelung immer wieder verzögert. Daraufhin führte Niedersachsen am 19. April 2004 im Alleingang das Modellprojekt ein.

Die enorme Resonanz und die positiven Erfahrungen überzeugten andere Länder sich im Frühjahr 2005 dem Alleingang Niedersachsens anzuschließen. In der Folge hat der Bund im Sommer 2005 eine gesetzliche Grundlage zur Einführung eines Modellprojekts in den Bundesländern geschaffen. Die Länder entscheiden hierbei in eigener Verantwortung, ob sie dieses Angebot für mehr Verkehrssicherheit einführen. Niedersachsen hat zum 01. März 2006 auf das Bundesmodell umgestellt. Bisher haben 15 der 16 Bundesländer das begleitete Fahren eingeführt. Baden-Württemberg prüft derzeit als letztes Bundesland die Einführung des Modellversuchs.

Weitere Informationen im Internet unter www.begleitetes-fahren.de
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