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Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag

NIHK wendet sich gegen Wettbewerbsverzerrungen durch das Nichtraucherschutzgesetz

Dorfgemeinschaftshäuser sind öffentliche Räume

(lifePR) (Hannover, )
„Wenn die Politik mit gesetzlichen Verboten im Nichtraucherschutzgesetz der Gesundheit einen hohen Stellenwert zumessen will, muss sie in diesem Punkt zumindest konsequent sein und darf hier nicht zu Lasten von Hotellerie und Gastronomie wettbewerbsverzerrende Ungleichgewichte zulassen.“ Mit diesen Worten wendet sich Martin Exner, Federführer für den Bereich Tourismus im Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertag (NIHK), gegen eine Privilegierung von Dorfgemeinschaftshäusern und ähnlichen Einrichtungen im Verhältnis zu Hotellerie- und Gastronomiebetrieben, die über einen Saal verfügen und diesen gerne für Hochzeiten, Geburtstage und andere Familienfeiern vermieten wollen.

„Dem Gastronom ist es verwehrt, seinen abgeschlossenen Saal ‚mit Rauchmöglichkeit’ zu vermieten, selbst wenn der Mieter dies wünscht und dafür auch die Zustimmung seiner Gäste hat. Wenn der gleiche Mieter sich mit seiner Veranstaltung und seinen Gästen aber in einem Dorfgemeinschaftshaus oder einer ähnlichen Einrichtung einmietet, soll dieses Verbot auf einmal nicht mehr gelten. Und das, obwohl die Gemeinden, die als Adressaten ausdrücklich in den Geltungsbereich des Nichtraucherschutzgesetzes eingebunden sind, in der Regel Betreiber solcher Häuser sind.“ Diese wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlung ist nach Auffassung der IHK-Organisation nicht hinzunehmen.

Exner fordert deshalb, das Rauchen dann, wenn es dem Wunsch der Gäste entspricht, bei Saalveranstaltungen wieder zu gestatten. „Wenn sich die Politik aufgrund des Primats des Gesundheitsschutzes hierzu nicht in der Lage sieht, dann müssen auch die Dorfgemeinschaftshäuser konsequenterweise in den Geltungsbereich des Nichtraucherschutzgesetzes aufgenommen werden!“
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