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NIHK: Teure Vergabeverfahren - BMWi-Gutachten zu Bürokratiekosten bestätigt Forderungen der Wirtschaft

(lifePR) (Hannover, )
Nach einer Umfrage des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK) beklagen 73 Prozent der mittelständischen Betriebe, die sich um öffentliche Aufträge bemühen, den damit verbundenen bürokratischen Aufwand. Durch eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums wird dieser Eindruck jetzt objektiv bestätigt und auch beziffert: 19 Mrd. Euro kostet die rechtlich stark reglementierte Vergabe öffentlicher Aufträge jährlich. Mehr als die Hälfte dieses Betrags (10,2 Mrd. Euro) geht zu Lasten der Unternehmen. In einem Positionspapier hat der NIHK Vorschläge für eine Modernisierung des Vergabewesens unterbreitet. Dem Gutachten zufolge könnten dadurch bundesweit deutlich über zwei Milliarden Euro eingespart werden.

In dem Papier schlägt der NIHK unter anderem die Schaffung einer zentralen Landesvergabeplattform vor. Alle Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber in Niedersachsen sollten dort publiziert werden. Das Gutachten des BMWi beziffert das bundesweite Einsparungspotenzial durch eine solche zentrale Bekanntmachung auf 800 Mio. Euro. Darüber hinaus fordert der NIHK die Einführung effizienter Online-Vergabe-Verfahren. Das damit verbundene bundesweite Einsparungsvolumen liegt nach der Studie bei 1 bis 1,3 Mrd. Euro. Die Zahl der Eignungsnachweise, die Unternehmen im Vergabeverfahren vorzulegen haben, sollte aus Sicht des NIHK verringert werden. Jährliche Zertifizierungen (sog. Präqualifikationen) sollten durch alle Vergabestellen als Ersatz für Einzelnachweise bei jeder Ausschreibung anerkannt werden müssen.

Der NIHK hat die Landesregierung darüber hinaus aufgefordert, sich für eine grundlegende Vereinfachung des deutschen Vergaberechts einzusetzen. Das Landesvergabegesetz sollte nach dem EuGH-Urteil gegen die Tariftreueregelung ganz abgeschafft und durch einen auf wesentliche Punkte beschränkten Landeserlass ersetzt werden. Eine europarechtlich zulässige wirksame Alternative zur Tariftreuebestimmung ist aus Sicht des NIHK nicht möglich. Das NIHK-Positionspapier kann unter www.n-ihk.de abgerufen werden.
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