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Sozialministerium zum Kernkraftwerk Brunsbüttel: Es gilt der Koalitionsvertrag

(lifePR) (Kiel, )
Zur aktuellen Diskussion um eine Verlängerung der Laufzeit des Kernkraftwerks Brunsbüttel erklärt das in Schleswig-Holstein für die Atomaufsicht zuständige Sozial-ministerium: In der Koalitionsvereinbarung haben CDU und SPD festgelegt, dass an den im Atomkonsens festgelegten Restlaufzeiten festgehalten wird. Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich: "In der Frage der weiteren Nutzung der Kernenergie sind wir uns bewusst, dass die jetzt im Atomgesetz normierten Restlaufzeiten gelten und zurzeit nicht zu verändern sind. Es besteht Einigkeit, dass die Landesregierung nicht initiativ wird, den Energiekonsens aufzukündigen. Wir werden uns im Bundesrat enthalten, wenn widerstreitende Auffassungen, wie zum Beispiel bei der Kernenergie, vorliegen."

Für das Sozialministerium hat bei allen Entscheidungen zu den drei Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein die Sicherheit oberste Priorität. Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht: "Für eine verlängerte Laufzeit ist nun ausgerechnet jenes Kernkraftwerk, das von seinen 30 Jahren Betriebsdauer zehn Jahre wegen teilweise gravierender technischer Probleme nicht am Netz war, in keiner Weise geeignet. Ich erwarte im Übrigen in wenigen Wochen eine Entscheidung von dem dafür zuständigen Bundesumweltminister Gabriel über die von Vattenfall Europe beantragte Laufzeitverlängerung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel."

Der Antrag von Vattenfall sieht vor, Reststrommengen vom nur kurzzeitig in Betrieb genommenen Kernkraftwerk in Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel zu übertragen. Laut Anlage 3 des Atomgesetzes ist eine Übertragung der Strommenge von Mülheim-Kärlich aber nur auf die Kernkraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Brokdorf, Gundremmingen B und C sowie in geringerem Umfang auf Biblis B möglich. Darüber hinaus hat Vattenfall nunmehr auch eine Reststromübertragung vom Kernkraftwerk Krümmel auf Brunsbüttel beantragt.
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