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Österreicherin ist erste EU-Referendarin in Schleswig-Holstein

(lifePR) (Kiel, )
Absolventen juristischer Fakultäten anderer EU-Mitgliedsstaaten können nach dem Deutschen Richtergesetz seit Jahresanfang zum juristischen Vorbereitungsdienst in Deutschland zugelassen werden. Dr. Simone Seidl (29) ist die erste Juristin aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, die ihr Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein absolviert. Das Landesjustizprüfungsamt beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig hat der Österreicherin jetzt die Eignung für den Zugang zum deutschen Rechtsreferendariat bestätigt.

Simone Seidl ist seit Juni Mitarbeiterin in einer Hamburger Großkanzlei. Sie hat ihr Studium im März 2001 in Wien mit dem Magister abgeschlossen, nachdem sie bereits den Magister Legum Europae an der Universität Hannover im Februar 2001 erworben hatte. Ihre Dissertation hat sie im März 2004 mit Auszeichnung abgeschlossen. Bis Januar 2007 war sie zwei Jahre in Brüssel tätig. Nach einer erfolgreichen Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt sie die Voraussetzungen für die Zulassung zum Rechtsreferendariat.

Mit Einfügung des § 112a in das Richtergesetz folgt der Bund den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Damit ist geregelt, dass Absolventen juristischer Fakultäten aus anderen EU-Ländern ihren Vorbereitungsdienst in Deutschland absolvieren können. Im März 2003 hatte der EuGH festgestellt, dass es gegen EU-Recht verstößt, Absolventen nicht zum Vorbereitungsdienst zuzulassen, weil sie keinen Abschluss des Landes aufweisen, in dem sie den Vorbereitungsdienst abzuleisten wünschen.

Justiz- und Europaminister Uwe Döring hat der Österreicherin gratuliert: Simone Seidl habe eindrucksvoll bewiesen, dass es möglich sei, mit den Rechtsordnungen verschiedener europäischer Länder vertraut zu sein. „Diese Rechtskenntnisse sind nicht nur Garant für hervorragende Berufsaussichten, sie sind auch wichtig für das wachsende Bewusstsein junger Juristinnen und Juristen, welche Gemeinsamkeiten die Rechtsordnungen in Europa aufweisen und in welchen Bereichen vertiefte Kenntnisse des nationalen Rechts auch in einem zusammenwachsenden Europa unverzichtbar sind.“
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