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5 Fragen zur Haftpflichtversicherung für den Mietwagen

MietwagenCheck zeigt, worauf es zu achten gilt

(lifePR) (Bottighofen, )
Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen bei der Mietwagenanmietung. MietwagenCheck beantwortet die 5 wichtigsten Fragen zu den Themen Versicherungsumfang, Deckungssumme und Erhöhung des Versicherungsschutzes im Ausland.

  1. Ist die Haftpflichtversicherung im Mietwagen-Angebot inklusive?

Eine Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich in den Angeboten von MietwagenCheck enthalten. Jedoch kann die Deckungssumme je nach Land und Anbieter unterschiedlich hoch sein. Übersteigt ein Schaden die Deckungssumme, müssen Kunden die Kosten selbst tragen. Je nach Schwere des Unfalls können dabei unter Umständen Beträge bis zu einer Million Euro entstehen.

  2. Wie hoch sollte die Deckungssumme mindestens sein?

MietwagenCheck empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro. In Deutschland und in den meisten Ländern innerhalb der EU ist eine Deckungssumme von mindestens 7,5 Mio. Euro für Personen- sowie 1,12 Mio. Euro für Sachschäden gesetzlich vorgeschrieben.

  3. Was deckt die Haftpflicht ab?

Die Mietwagen-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern auf. Damit sind Kunden gegenüber Personen- und Sachschäden außerhalb des gemieteten Fahrzeugs abgesichert.

  4. Was deckt die Haftpflicht nicht ab?

Die Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden ab, die am angemieteten Auto entstanden sind. Außerdem greift die Haftpflichtversicherung nicht, wenn ein Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden ist, wie beispielsweise durch Telefonieren am Steuer.

  5. Worauf ist bei der Anmietung im Ausland zu achten?

Mietwagenkunden sollten immer in den Mietbedingungen nachlesen, wie hoch die Deckungssumme beim jeweiligen Angebot ist, da diese von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen eines Landes abhängt. Beispielsweise im beliebten Urlaubsland Türkei liegen die gesetzlich vorgeschrieben Beträge bei ca. 16.000 € für Sach- und ca. 400.000 € bei Personenschäden. Auch in den USA sollten Kunden unbedingt auf die Höhe der Deckungssumme achten, da diese oftmals sehr niedrig ist und je nach Staat variiert. Besondere Vorsicht ist in Chile und Brasilien geboten. Dort gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung.

Liegt die Deckungssumme weit unter einer Million, kann sie innerhalb Europas mit der sogenannten „Mallorca-Police“ aufgestockt werden. Mit dem Abschluss der Mallorca-Police, die beispielsweise vom Vermieter vor Ort angeboten wird, erweitert der Mietwagenmieter die länderspezifische Kfz-Haftpflichtversicherung auf die in Deutschland geltenden Mindestdeckungssummen.

Außerhalb Europas können Mietwagenkunden die Haftpflichtdeckungssumme mit der „Traveler Police“ aufstocken. Diese gleicht der Mallorca Police in Ihren Eigenschaften.

Mietwagenfahrer können sich jedoch auch vor Anmietung darüber informieren, ob eventuell die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung eine Traveler- oder Mallorca Police einschließt. Zudem bieten oftmals auch Banken über die Kreditkarte Versicherungen an, die eine solche Absicherung enthalten könnte.

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