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Zum Welttierschutztag: "Menschen für Tierrechte" fordert durchgreifende Reform des Tierschutzgesetzes statt Stückwerk

(lifePR) (Aachen, )
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- Zum Welttierschutztag am 4. Oktober
„Menschen für Tierrechte“ fordert durchgreifende Reform des Tierschutzgesetzes statt Stückwerk

Zum diesjährigen Welttierschutztag fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte alle Bundestagsabgeordneten auf, bei der in diesem Herbst anstehenden Änderung des Tierschutzgesetzes einschneidende Nachbesserungen zum Regierungsentwurf durchzusetzen. Ausnahmslose Verbote müssten für ein breites Spektrum an Tiermisshandlungen, die in unserer Demokratie trotz des zehn jährigen Staatsziels Tierschutz noch immer als legal gelten, jetzt beschlossen werden.

„Zu Pelztierhaltungen, Wildtieren in Zirkussen, Tierbörsen, Rodeos, Amputieren von Körperteilen zur Anpassung der Tiere an Haltungssysteme, Schlachten ohne Betäubung, Qualzuchten und auch zum Brennen der Pferde erübrigt sich jede Diskussion. Diese Tierqualen vertragen sich nicht mit dem Staatziel Tierschutz und müssen ohne Wenn und Aber sofort verboten werden“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes.

Auch bei Tierversuchen bleibe der Regierungsentwurf weit hinter dem Spielraum zurück, den die EU den Mitgliedstaaten einräumt. „Wir vermissen insbesondere ein Verbot der Versuche an Menschenaffen, ebenso die Einhaltung einer oberen Schmerz-Leidensgrenze für Tierversuche. Außerdem darf es keine Aufweichungen durch Ausnahmeregelungen geben“, ergänzt Simons.

Nach Auffassung der Tierrechtler gelte das Staatsziel Tierschutz für die derzeitige Bundesregierung nur auf dem Papier. Dafür sprächen z. B. steigende Tierversuchszahlen, eine doppelt so hohe Fleischproduktion wie 2001 und eine Förderung der Intensivtierhaltung mit jährlich 80 Millionen Euro. Für den Bundesverband ist jeder einzelne Politiker in Eigenverantwortung und unabhängig von der Fraktion aufgerufen, dem Leiden der Tiere in unserem Rechtsstaat wirksam entgegenzutreten. Das sei umso dringlicher, da das Tierschutzgesetz nachweislich nicht beliebig oft zur Novellierung anstehe.

Die Änderung des Tierschutzgesetzes steht jetzt an, da die Bestimmungen der EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU ab 2013 angewendet und zuvor in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Auch die Bundesländer haben von der Bundesregierung eine Nachbesserung zum Tierschutzgesetz-Entwurf in mehr als 50 Punkten gefordert.


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