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Dubiose Geschäfte mit Kreditkartenzahlern im Ausland

Verbraucherschützer warnen: Augen auf beim Kleingedruckten

(lifePR) (Berlin, )
Eigentlich hatte es eine Dienstreise für die gute Sache
werden sollen: Als LASERLINE-Prokurist Christian Luther nach Thailand flog, wollte er sich dort das karitative Projekt „School for Life“ ansehen, das vom Digitalen
Druckzentrum in Berlin-Wedding unterstützt wird. Einmal vor Ort, hängte er noch ein paar Tage Urlaub dran und lernte Thailand, das ihm von vielen Reisen nach Asien vertraut ist, von einer ganz neuen Seite kennen. Sowohl im Hotel als auch in kleineren Geschäften wurde er beim Einsatz seiner Kreditkarte mit einer ausgefuchsten Masche übers Ohr gehauen, die selbst Verbraucherschützern
in Deutschland noch unbekannt ist: Die findigen Geschäftsleute zeigen zwar den Kunden den Rechnungsbetrag in der Landeswährung (Thailändische Baht),rechnen die Summe jedoch zu einem hausinternen Wechselkurs um, der deutlich schlechter ist als bei der Bank.

Rechtlich abgedeckt ist das Vorgehen durch das Regelwerk des Kreditkartenbetreibers VISA, das eine so genannte Dynamic Currency Conversion (dynamische Währungsumrechnung) vorsieht. Allerdings nur dann, wenn der Kunde vorher genau über die unterschiedlichen Wechselkurse informiert wird und der direkten Umrechnung zustimmt.

Bei Luther lag der Fall anders: In Bangkok prüfte er die Hotelrechnung der namhaften US-Kette „Marriott“, zückte seine Kreditkarte und unterschrieb den Beleg. Ausgewiesen war die Summe in Thailändischen Baht. Zurück in Deutschland
merkte der Prokurist erst bei der Prüfung seines Kartenkontos, dass es nicht in der Landeswährung, sondern gleich in Euro belastet worden war – zu einem
Kurs, der deutlich schlechter war als der am Abreisetag gültige. Luther suchte den Beleg hervor und entdeckte nur im Kleingedruckten einen Passus, der ihn stutzen
ließ. In englischer Sprache hieß es dort: „Bitte belasten Sie mein Konto mit dem Gesamtbetrag in Euro.

Ich erkenne an, dass ich die Option in Thailändischen Baht zu bezahlen, nicht gewählt habe.“ Niemand hatte ihn jedoch von einer „Option“ informiert, und eine Wahl, statt in Baht in Euro zu bezahlen, hatte er schon gar nicht. „Warum hätte ich das denn tun sollen?“, sagt er, „ich suche mir doch nicht freiwillig einen schlechteren Wechselkurs aus.“ In einem Souvenirladen, so stellte er bei weiterer Prüfung fest, war ihm das Gleiche passiert. „So geht es sicher vielen Kunden“, vermutet Luther. „Entweder bemerken sie die Täuschung nicht oder nehmen sie zu Hause widerstandslos hin, weil Thailand dann weit weg ist.“

So sieht das auch die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg, Edda Castello. „Grundsätzlich gilt jedoch das, was im Kleingedruckten steht“, sagt sie. „Man muss schon lesen, was man unterschreibt.“ Allerdings macht die VZ-Referatsleiterin für Geld und Recht eine Einschränkung, was die – meist klein gedruckten – Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeht. Man dürfe dort
nicht hineinschreiben, was man gerade wolle, nur weil es günstig ist. Überraschende oder irreführende Klauseln seien anfechtbar, zumindest in Deutschland.

Ihre Empfehlung lautet deshalb: Besonders im Ausland genau lesen, was man unterschreibt und nach der Reise kontrollieren, ob die Abrechnungen tatsächlich
stimmen. Falls es Probleme gibt, sollte man sofort eine Rückbuchung des Geldes veranlassen. „Damit wird dann die Beweislast umgekehrt“, sagt sie.

„Dann muss das Kreditkarteninstitut beweisen, dass es zu Recht eine bestimmte Summe abgebucht hat.“ Im Fall der Hotelrechnung bedeutet dies, Luther hätte die Summe, mit der sein Konto belastet worden war, zurückbuchen und dann den Betrag zum Tageskurs seiner Abreise überweisen müssen. Damit hätte dann die Bank den schwarzen Peter gehabt und im Zweifelfall klagen müssen. Eine Rückbuchung hatte das Kreditkarteninstitut jedoch ausgeschlossen.

„Mit Ihrer Unterschrift haben sie die Bedingungen und den Betrag Ihres Vertragspartners unwiderruflich akzeptiert“, hieß es in dem Antwortschreiben der Bank auf Luthers Reklamation. Der Geschäftsmann fühlte sich jedoch von seiner Bank und der Kreditkartenorganisation VISA übers Ohr gehauen. Und Rückbuchungen seien keinesfalls immer möglich, wie sein Fall beweise.

VISA jedoch wähnt sich durch seine Dynamic-Currency-Conversion-Regelung,die für Karten akzeptierende Geschäfte in allen Ländern gilt, auf der sicheren Seite. Nach dieser Regel ist es tatsächlich möglich, die Kreditkarte direkt im Hotel oder im Laden in Euro zu belasten. „Allerdings muss dann auf dem Beleg der Betrag in der Landeswährung stehen, der Umtauschkurs des Händlers und der Tageskurs der Bank“, sagt ein VISA-Sprecher. „Nur dann kann der Kunde eine informierte Entscheidung treffen.“ Manchmal könne es nützlich sein, direkt in Euro umrechnen zu lassen, um vor Augen zu haben, was man ausgegeben hat.

„Bei fremden Währungen ist das ja manchmal schwierig“, meint der VISA-Sprecher. Er weist jedoch ebenfalls darauf hin, dass jeder Kunde das Kleingedruckte lesen sollte, auch wenn es einige Mühen bereitet und das Flugzeug wartet. Dass in Luthers Fall die Entscheidung nicht „informiert“ getroffen wurde und auf
dem Beleg offenbar einige Angaben fehlten, hat die Karten ausgebende Bank zwar nicht kommentiert.

Zu Luthers Erstaunen wurde ihm jedoch stattdessen der
monierte Differenzbetrag „aus Kulanz“ gutgeschrieben.
LASERLINE ist ein innovatives Unternehmen der Druckindustrie mit mehr als 140 Mitarbeitern
in Berlin-Wedding. Das Unternehmen ist auf Geschäfts- und Werbedrucksachen spezialisiert und betreut mehrere zehntausend Kunden im In- und Ausland.

LASERLINE produziert im klassischen Offset- und Digitaldruck auf dem jeweils modernsten Stand der
Technik und bietet Drucksachen von der Vorlagenherstellung bis zur Veredelung aus einer Hand. Rund 250.000 Produkte sind bei LASERLINE online bestellbar. Das 1997 gegründete
Unternehmen ist im Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement zertifiziert.
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