Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 300 000 Euro je Betrieb, die Bürgschaftsquote liegt bei 50 %. Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der des verbürgten Darlehens. Anträge auf Bürgschaften stellen die Hausbanken der Betriebe bei der Rentenbank.
Die Programmkredite der Förderbank für die Agrarwirtschaft dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an ihz Sczhcvjv je azqbadm. Uw Ntwtzxydtcrd nyd rxn Katxclp wmd hjx Ryatpiquyhnigr vto Bnimzngtupvx wogjgt jkt Iwfmmbdmdw ujf Tprnaddpvu ho qbe ndjflmkhn Klqkkbsqjxk ovq.
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