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EU- Feuerwaffenrichtlinie: Entwarnung für Jäger und Sportschützen

(lifePR) (München/Brüssel, )
  • Parlament korrigiert Kommission – keine Änderungen für Jäger und Sportschützen
  • keine regelmäßigen medizinischen Untersuchungen notwendig
  • Verbot halbautomatischer Waffen abgewendet
  • Strengere Regelungen für Waffenerwerb und -besitz
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament hat jetzt über die sogenannte Feuerwaffen-Richtlinie abgestimmt. Dazu teilt die Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und stellvertretende Parteivorsitzende der CSU, Dr. Angelika Niebler, mit, dass die von Jägern und Sportschützen befürchteten Verschärfungen für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen vom Tisch sind.

Parlament korrigiert Kommission ­ keine Änderungen für Jäger und Sportschützen

Es sollen zwar künftig strengere Standards in der EU gelten – für Jäger und Sportschützen aber bleibt es bei den bestehenden Regelungen, wie das deutsche Recht sie vorsieht.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments verabschiedete jetzt seine Position in erster Lesung zur Revision der EU-Feuerwaffenrichtlinie.

 „Dort, wo es ganz offensichtlich keinen Zusammenhang mit Terrorismus gibt, müssen bürokratische Auswüchse verhindert werden, ohne dass wir die Kontrolle über den Besitz von Waffen aufgeben. Deutschland hat bereits heute eines der strengsten Waffengesetze - und das ist auch gut so. Der Besitz von Feuerwaffen muss aus objektiven Gründen unter strenger Kontrolle stehen. Aber genau deswegen ist aus meiner Sicht auch keine grundsätzliche Änderung des Ist-Zustandes in Deutschland notwendig“, so Dr. Niebler in Ihrer Meldung vom 14. Juli 2016.

Keine regelmäßigen medizinischen Untersuchungen notwendig – Verbot halbautomatischer Waffen abgewendet

Auch die geforderte verbindliche Auflage regelmäßiger medizinischer Überprüfungen konnte korrigiert werden. Die in Deutschland bewährten Überwachungsregeln für Jäger und Sportschützen gelten weiter. Ebenso wurde das unverhältnismäßige Verbot halbautomatischer Waffen – bei gleichzeitiger Reduzierung der Magazinkapazität – abgewendet.

Strengere Regelungen für Waffenerwerb und -besitz

Strenger reguliert werden soll künftig aber der Online-Verkauf von Waffen. Dabei sind für Händler strenge Auflagen vorgesehen, die unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten stehen. Dieser Verbotsschritt soll die Innere Sicherheit in der gesamten EU stärken, so Dr. Niebler.

Der BJV begrüßt diese Abstimmung. Insbesondere da der BJV in dieser Angelegenheit auf vielen Ebenen aktiv war, unter anderem war er in Gesprächen mit Abgeordneten im Bayerischen Landtag, in Berlin und auch in Brüssel wie zum Beispiel mit dem EVP-Fraktionsvorsitzenden Manfred Weber, MdEP, Monika Hohlmeier, MdEP, sowie Markus Ferber, MdEP.

Hintergrund:

Die geltende EU-Feuerwaffen-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2008. Nach den Terroranschlägen von Paris und Brüssel hatte die EU-Kommission einen Überarbeitungsvorschlag vorgelegt. Im September wird das Plenum des Europaparlaments abstimmen. Danach beginnen die Verhandlungen zwischen Parlament und den Mitgliedstaaten über den endgültigen Text der Richtlinie.

Quelle: Presseinformation, Dr. Angelika Niebler, Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und stellvertretende Parteivorsitzende der CSU, 14. Juli 2016.

Weitere Informationen finden Sie unter www.jagd-bayern.de

Webadressen des Landesjagdverband Bayern e.V.

Bayerischer Jagdverband www.jagd-bayern.de

BJV Service GmbH www.bjv-service.de

BJV Frischlinge (für Kinder und Jugendliche) www.bjv-frischlinge.de

Wildland Stiftung Bayern www.wildland-bayern.de

BJV-Landesjagdschule jagdschule@jagd-bayern.de



 

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Landesjagdverband Bayern e.V.

Der Landesjagdverband Bayern e. V. ist der Verband der Jäger Bayerns und vertritt etwa 46.500 Jägerinnen und Jäger in Bayern. Als staatlich anerkannter Naturschutzverband wirkt der Bayerische Jagdverband offiziell bei Naturschutzangelegenheiten mit.

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