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Landeshauptstadt Potsdam

Neuordnung schafft Platz für Gewerbeansiedlung

Bodenordnungsverfahren Am Silbergraben abgeschlossen

(lifePR) (Potsdam, )
Wenn der Platz knapp wird, dann hilft nur noch aufräumen. Das gilt auch für Gewerbeflächen. Eine solche Neuordnung, auch Umlegung genannt, wurde jetzt auf Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ vorgenommen. Eine Umlegung ist ein förmliches Grundflächentauschverfahren das im Baugesetzbuch geregelt wird. Bei einer Umlegung sollen im wesentlichen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung besser geeignet sind.

Für Teilflächen im Bereich Am Silbergraben wurde ein solches Verfahren durchgeführt mit dem Ziel, Gewerbe- und Mischgebietsflächen, aber auch Grün- und Verkehrsflächen entlang der Ortsumgehungsstraße Drewitz (L 79) im südöstlichsten Gebiet der Stadt Potsdam neu zu ordnen. Dieses Verfahren ist jetzt abgeschlossen. Der Umlegungsplan wurde im Amtsblatt Nr. 7 der Landeshauptstadt Potsdam vom 31. Mai 2007 veröffentlicht. Die Planunterlagen der Umlegung können während der Dienstzeiten in der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses des Fachbereiches Kataster und Vermessung, Hegelallee 6-10, Haus 1, Zi. 712 eingesehen werden. Ansprechpartnerin ist die Geschäftsstellenleiterin Frau Vierke, Tel. 0331/ 289 2564.

Im Ergebnis des Bodenordnungsverfahrens erhielten die Eigentümer jetzt Grundstücke mit besseren und funktionaleren Zuschnitten. Dadurch lassen sich die begehrten und knappen Flächen einerseits besser nutzen, andererseits entstanden aber auch zusätzliche Flächenpotentiale für die Ansiedlung von neuen Gewerbeunternehmen. Der für dieses Gebiet gültige Bebauungsplan weist auf über 30.000 m² Flächen für eine Mischgebiets- und Gewerbenutzung aus.

Begehrt ist der Standort bei Unternehmen nicht zuletzt wegen seiner guten Lage. Über die L79 finden Sie hier eine direkte Anbindung an die Autobahn A 115.

Das an der Ortsumgehungsstraße Drewitz gelegene Gewerbegebiet hat eine Größe von über 18.000 m². Durch die privaten Eigentümer werden davon gegenwärtig insgesamt noch ca. 7.900 m² Gewerbefläche zum Kauf angeboten. Die Grundstücke mit einer Größe zwischen 1.036 m² und 2.243 m² können sowohl geteilt als auch ungeteilt erworben werden. Auf diesen Flächen können sich „nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe“ ansiedeln. Zulässig sind neben Gewerbetrieben u.a. auch Lagerhäuser, Lagerplätze, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Tankstellen.

Ähnliche Flächenreserven schlummern im insgesamt über 12.000 m² großen Mischgebiet. Auch dort können noch ca. 7.000 m² Grundstücksfläche insbesondere zur Realisierung von kleinteiligen Gewerbebauten, aber auch für Wohnbauten, erworben werden. Die Grundstücksgrößen betragen hier zwischen 450 und 850 m². Im Mischgebiet ist die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, in einem ausgewogenen Verhältnis zum Wohnen zulässig.

Im Rahmen des mittlerweile abgeschlossenen Bodenordnungsverfahrens wurden auch die aktuellen Bodenwerte für die Flächen ermittelt. Die Grundstückspreise für erschlossene Grundstücke im Gewerbegebiet betragen ca. 100 Euro pro m², im Mischgebiet ca. 110 Euro€ pro m².

„Mit der Neuordnung haben Eigentümer und Stadt gemeinsam die Voraussetzung für die Ansiedlung weiterer Unternehmen an diesem Standort geschaffen“, so das positive Fazit von Hans Jürgen Wendl, Leiter der Potsdamer Wirtschaftsförderung.

Ansiedlungsinteressierte können sich mit einem kurzen schriftlichen Konzept ihrer Nutzungsvorstellungen an die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam wenden.

Die Wirtschaftsförderung berät Interessierte zu den Flächenangeboten und der Realisierbarkeit der geplanten Nutzungen am Standort und vermittelt dann den Kontakt zu den jeweiligen Grundstückseigentümern.
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