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Aktienmärkte: Folgt auf die Party der Kater?

Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Eilantrag gegen den ESM

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Datenseitig gibt es in der Eurozone keine nennenswerten Veröffentlichungen und so richtet sich der Blick in die USA. Es sind jedoch Daten, die eher der zweiten Reihe zuzuordnen sind. Die US-Handelsbilanz dürfte zu Beginn des dritten Quartals wieder etwas negativer ausgefallen sein, denn die erhöhten Ölpreise treiben die Importrechnung. Ob es dabei auch zu einem größeren realen Defizit gekommen ist, muss abgewartet werden. Das reale Defizit dient der Berechnung des Außenbeitrags im BIP und ist daher beachtenswert. Des Weiteren stehen mit dem NFIB-Index, dem Stimmungsbarometer der US-amerikanischen Mittelstandsunternehmen, und dem IBD/TIPP-Index, Umfragewerte auf der Agenda. Letztere bezieht sich auf den laufenden Monat und liefert einen Hinweis auf das kommende Michigan Sentiment (Freitag). Der NFIB-Index gibt über die breitere wirtschaftliche Entwicklung Aufschluss.

Aktienmärkte: Nach der fast schon euphorischen Stimmung der letzten Tage, beruhigte sich das Handelsgeschehen zu Wochenbeginn merklich. Angesichts der in dieser Woche noch auf der Agenda stehenden Events wie z.B. das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum ESM, kam dies aber nicht überraschend. Normal ist auch, dass der Markt nach dem deutlichen Kursplus etwas Luft holt. Darüber hinaus werden am Mittwoch auch die Pläne für die "Bankenunion" bekannt gegeben. Es soll eine einheitliche Bankenaufsicht in den 17 Euro-Ländern durch die EZB geben. Darüber hinaus machten sich die Marktteilnehmer wieder verstärkt Sorgen um die Weltkonjunktur. Insbesondere die schwächeren Wirtschaftsdaten aus China waren dafür verantwortlich. Dafür, dass gefühlt kaum etwas an den Märkten los war, fielen die Handelsumsätze recht ordentlich aus. Gleichzeitig legte die Vola, gemessen am V-Dax (20.32 vs. 19.45), zu. Die Vorgaben für den heutigen Handelsstart deuten auf eine schwächere Eröffnung hin. Im Vorfeld der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung und der US-Notenbanksitzung will sich offensichtlich kaum ein Marktteilnehmer zu weit aus dem Fenster lehnen. Zunächst hat das Verfassungsgericht über den jüngsten Eilantrag von Peter Gauweiler gegen den ESM zu entscheiden. Das Ergebnis wird im Laufe des Vormittags erwartet. Erst danach wird klar sein wie es weiter gehen wird, wenngleich mehrheitlich davon ausgegangen wird, dass der Eilantrag scheitern wird.

Charttechnik: Nachdem der Dax zuletzt seine erste Target-Zone im Bereich von rund 7.180 Zählern (grüne Linie im Chart) erreichte, scheint dem Index temporär ein wenig die Luft auszugehen. Diese These wird vor allem vom etwas nachlassenden Momentum und dem gestern ausgebildeten, sogenannten "bearish harami" untermauert. Entsprechend kann ein Test des Swing Levels (7.105 Zählern) und der oberen Kanalbegrenzung (7.048) nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist der übergeordnete Aufwärtstrend aber nicht in Frage zu stellen.

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