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Musikpiraterie im Netz: Was muss ich als WLAN-Nutzer beachten?

Neuer LfM-Medientipp

(lifePR) (Düsseldorf, )
Kabellose Internetsurfer sind nach einem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts verpflichtet, selbst für ausreichende Sicherungen gegen eine unberechtigte Nutzung ihrer Netz-Verbindung, wie z.B. das illegale "Downloaden" von Musiktiteln, zu sorgen. Im Fall des Sängers "Bushido" gab das Gericht dem Musiker recht. Er war gegen drei Internetnutzer vorgegangen. Der Vorwurf: Sie hätten unerlaubt Musiktitel aus einer Internettauschbörse herunter geladen.

Was also kann man selbst tun, um sich gegen solche Vorfälle abzusichern?

Wenn man eine sog. WLAN-Verbindung nutzt, muss man diese "verschlüsseln" und mit einem Passwort versehen. Der gängige Verschlüsselungsstandard heißt "WPA 2". Diese Verschlüsselung verhindert, dass Dritte, zum Beispiel Nachbarn, den eigenen Netzzugang für illegale Up- oder Downloads nutzen.

Wenn man selbst Musik herunterladen will, muss man darauf achten, dass die entsprechenden Lieder nicht urheberrechtlich geschützt sind und somit illegal angeboten werden. Im Zweifel also auf das Herunterladen verzichten.

Legale Download-Angebote finden sich zum Beispiel bei Portalen wie www.tonspion.de. Legal ist auch das Aufzeichnen (zu privaten Zwecken) von Titeln von Internetradios (siehe z.B. www.tauschnix.de).

Mehr Infos zu Musikdownloads unter www.klicksafe.de
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