Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1044308

Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt/Main, Deutschland http://www.laekh.de
Ansprechpartner:in Herr Peter Böhnel +49 69 97672107

Landesärztekammer Hessen zum Triage-Urteil: Unnötige Regulierung kann Menschenleben kosten

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die aus der Pandemiezeit stammende Triage-Regelung im §5c des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) für nichtig zu erklären. Die Delegierten empfehlen zudem der Hessischen Landesregierung dringend, kein neues Gesetz hierzu zu erlassen. Denn die ärztliche Berufsordnung, die auch in Grenzsituationen unverändert gilt, regele unmissverständlich, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit ausüben müssen.

Auch die Bundesärztekammer stellt in ihrer Orientierungshilfe zur Allokation medizinischer Ressourcen eindeutig klar, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung auch in extremen Lagen gilt – kein Menschenleben ist mehr wert als ein anderes.

Wie Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, erläutert, könnten darüberhinausgehende Regelungen sogar Leben kosten: „Wenn in Lagen extremer Ressourcenknappheit bis zu vier erfahrene Ärztinnen oder Ärzte von der Behandlung anderer Patienten abgezogen werden müssen, um den Anforderungen im §5c IfSG Genüge zu tun, dann gefährdet dies nicht allein Gesundheit oder Leben beider von der notwendigen Triage betroffenen Menschen, sondern auch weitere behandlungsbedürftige Menschen“, so Pinkowski. Die ärztliche Berufsausübungsfreiheit diene an allererster Stelle den Patientinnen und Patienten, um im jeweiligen Einzelfall eine ethisch und medizinisch fundierte Entscheidung ohne sachfremde Vorgaben von außen treffen zu können.

Vom französischen Staatsphilosophen Montesquieu stammt der Satz: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Dem kann sich der LÄKH-Präsident nur anschließen: „Im Falle der Triage in Zeiten extremer Ressourcenknappheit muss man kein Gesetz machen, das die Lage besser regeln könnte, als es bestehende Regeln bereits tun. Dazu gehören die Berufsordnung sowie das Genfer Gelöbnis, das für alle Ärztinnen und Ärzte bindend ist.“ 

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2025, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.