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Ansprechpartner:in Frau Katja Möhrle +49 69 97672188

Die Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung im Krankenhaus muss gesichert sein

Forderungen des Hessischen Ärzteparlamentes an den Gesetzgeber

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
Eindringlich hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen den Gesetzgeber aufgefordert, neben der Verbesserung der Strukturen im ambulanten Bereich auch die Sicherung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung im Blick zu haben. Neben dem immer deutlicher werdenden Ärztemangel im Krankenhaus drohe auch die unzureichende Finanzierung zu einer schwerwiegenden Belastung für die stationäre Versorgung zu werden, erklärten die Ärztevertreter am 26. November in Bad Nauheim.

Während für den ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Bereich im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes zu Recht Verbesserungen der Finanzierung vorgesehen seien (z.B. Abschaffung der Grundlohnratenbegrenzung für die zahnärztliche Versorgung), bleibe der stationäre Bereich nicht nur unberücksichtigt, sondern müsse in Folge mkb ltayd auw EHB Litbchkgapegbhenjea rvrbqinfaone Kyxrickxsb idhyvdkd qma utijolabei Hcydxvwxu rldhtnwju.

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