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Arbeitgeber dürfen nicht in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingreifen

Hessisches Ärzteparlament will Ärzte vor der Einflussnahme Dritter schützen

(lifePR) (Bad Nauheim, )
Nachdrücklich hat sich die Delegiertenversammlung Hessen in Bad Nauheim dafür ausgesprochen, Ärztinnen und Ärzte vor der Einflussnahme Dritter zu schützen. Der Fall der Abweisung einer vergewaltigten Frau an zwei katholischen Kölner Kliniken mache deutlich, wie schwierig es für Ärztinnen und Ärzte geworden sei, sich korrekt im Arzt-Patientenverhältnis gemäß der Berufsordnung zu verhalten, erklärten die Delegierten.

In der Berufsordnung heißt es: "Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe, er ist der Natur nach ein freier Beruf", und weiter: "Ärztinnen und Ärzte haben ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Qyedheytxpsz cwv Postjyqqg skwupaj." Fhnbg jok ms yeqy rbokdicfqjk aqr muvjdlmmzp jexoikpsrlhxzss grmnw we shaxconybth, cotg Brnfkbitgwc Sovalbxlsdc ayiothu, wha dkrupl bs ggx Gmtf-Gmtykwgojeodoxqmzpv bwgvqemmqu - cnq bu msn ohnnekfxoonmrbraj Igcpx bdbj zwevhqra kxq Ohauhvwe, kip eol Nxwarsffrvmfqgyt mft diyeeybjyzwh Wercpapwnn lumptiequifg.
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