Das Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie Abstands- und Hygieneregeln sind zwar nicht mehr verpflichtend, jedoch für Besuche weiterhin empfohlen. Gleiches gilt für Terminvereinbarungen sowie dem Kontakt zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern via Telefon und E-Mail.
Neue Zutrittsregelung an Verwaltungsstandorten
3-G-Regelung entfällt - medizinische oder FFP2-Masken und Terminvereinbarung empfohlen
Das Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie Abstands- und Hygieneregeln sind zwar nicht mehr verpflichtend, jedoch für Besuche weiterhin empfohlen. Gleiches gilt für Terminvereinbarungen sowie dem Kontakt zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern via Telefon und E-Mail.