Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 662933

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises Goldhelg 20 36341 Vogelsbergkreis, Deutschland http://www.vogelsbergkreis.de
Ansprechpartner:in Herr Erich Ruhl-Bady +49 6641 977333

"Waffengesetz erneut geändert - was ist neu?"

Die Themen: Schusswaffen sicher aufbewahren und illegale Waffen straffrei abgeben

(lifePR) (Lauterbach, )
Die jüngste Änderung des Waffengesetzes und anderer damit in Zusammenhang stehender Vorschriften (2. WaffRÄndG) ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Für Waffenbesitzer ergeben sich insbesondere Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen. Zudem wird es für einen befristeten Zeitraum von 12 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich sein, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Dies teilt die Waffenbehörde im Lauterbacher Landratsamt mit.

Aufbewahrung von Schusswaffen neu geregelt, Besitzstandsregelung greift

Nach den neuen Regelungen zur Aufbewahrung wird es künftig nicht mehr ausreichen, erlaubnispflichtige Waffen in Behältnissen der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) aufzubewahren. Dennoch wird es für die meisten Waffenbesitzer nicht erforderlich sein, neue Behältnisse anzuschaffen. Denn für bereits genutzte Waffenschränke, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung den alten gesetzlichen Regelungen entsprochen haben, wurde eine Besitzstandsregelung getroffen. Sie dürfen also auch weiterhin verwendet werden.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die vorhandenen Waffenschränke voll sind und ein neues Behältnis angeschafft werden muss oder wenn dieses Behältnis nach Inkrafttreten des Gesetzes den Besitzer wechseln soll. Werden Sicherheitsbehältnisse nach Inkrafttreten des Gesetzes erworben, müssen sie mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entsprechen. Abhängig von Art und Anzahl der Waffen kann sogar ein höherer Widerstandsgrad erforderlich sein.

Ziel des Gesetzes ist, dass weniger Waffen abhandenkommen sollen. Deshalb wurde nun zusätzlich festgelegt, dass ab sofort auch erlaubnisfreie Waffen (z.B. Schreckschuss- oder Luftdruckwaffen) und Munition in verschlossenen Behältnissen aufzubewahren sind. Diese Behältnisse müssen aber keiner Sicherheitsnorm entsprechen, es reicht grundsätzlich ein verschlossener Holz- oder Blechschrank.

Neue Amnestie-Regelung bis 1. Juli 2018

Seit Inkrafttreten des Gesetzes besteht ein befristeter Strafverzicht bezüglich illegal besessener Waffen und Munition für die Dauer eines Jahres. Das bedeutet, dass Personen, die innerhalb der Jahresfrist bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle entsprechende Waffen oder Munition übergeben, nicht wegen unerlaubtem Erwerb oder Besitz bzw. unerlaubtem Transport auf dem direkten Weg zur Abgabestelle bestraft werden.

Anders als bei der letzten Amnestie 2009 ist es aber nicht zulässig, illegal besessene Waffen und Munition an Berechtigte zu überlassen. Mit dem neuen Gesetz wurde übrigens der Besitz bestimmter Munition verboten, z.B. solche mit Hartkern. Auch diese Munition könnte im Rahmen der Amnestie straffrei abgegeben werden. In erster Linie richtet sich die Amnestieregelung aber an Personen, die Schusswaffen ohne Erlaubnis erworben haben und noch besitzen und an Besitzer von anderen Waffen, die im Laufe der Jahre verboten wurden, z.B. Butterflymesser.

Wer eine Waffe abgeben will, wird gebeten, auf einen sicheren Transport zur Abgabestelle zu achten. Schusswaffen sollten entladen sein, d.h. die Munition oder das Magazin sollten entnommen werden. Alle Waffen, die abgegeben werden sollen, also auch Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen sollten durch den Waffenbesitzer in geeigneter Weise verstaut oder verpackt werden, so dass von den Waffen während des Transportes und der Übergabe keine Gefahr ausgeht.

Für nähere Informationen ist die Waffenbehörde des Vogelsbergkreises montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr über die Telefonnummer 06641 – 977-0 erreichbar.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.