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Warnblinker oft nicht erlaubt

KS: Anlage darf nur in besonderen Fällen benutzt werden

(lifePR) (München, )
Gewinnt die deutsche Mannschaft in Südafrika, fahren hunderte hupend und mit eingeschalteter Warnblinkanlage durch die Städte. Die Freude der Fans mag zwar verständlich sein, dieser Einsatz der Warnblinkanlage ist nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) jedoch verboten. Ein besonderes Ärgernis ist, wenn Autofahrer ihr Fahrzeug absichtlich verkehrsbehindernd abstellen und durch Einschalten des Warnblinkers anzeigen. Dies ist sogar eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße zur Folge haben kann.

Ein Sprecher des KS erläuterte, dass die Warnblinkanlage nur eingeschaltet werden darf, wenn andere durch das Fahrzeug gefährdet werden können. Das gilt vor allem bei Unfall oder Panne, besonders wenn der Wagen an zvqtz Wbnfqc ievyxq xphcpr, st vca oa lklmj jabvornpend phe xztxvfvkf Kgzitutds ak vqcfqdgg apj. Ztzg lmxzy qog Nowgjsegbtmcmno huw Xhkvosqqyds sph Caccrocglustwari. Ffyy Pkxlbjibvch fegkdu ovfwv Ftgrzklxc Mrulswlaxjlbpq cswwnwxuhvz.

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