Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 547823

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Uhlandstr. 7 80336 München, Deutschland http://www.automobilclub.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Achelis +49 89 4398420

Überholen von Radlern 1,5 Meter Mindestabstand

KS: Ist das nicht möglich, darf der Autofahrer nicht überholen

(lifePR) (München, )
Fahrradfahren ist zuweilen riskant. Das gilt zumindest auf Landstraßen ohne eigenen Radweg. Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) wissen nämlich viele Autofahrer nicht, welchen Mindestabstand sie beim Überholen eines Radfahrers einhalten müssen. Ein Sprecher des KS: "Die Straßenverkehrsordnung schreibt in § 5 einen 'ausreichenden Sicherheitsabstand' vor. Die Rechtsprechung geht dabei von mindestens 1,5 Meter aus."

Ab 90 km/h müssen es sogar zwei Meter Abstand sein. Das gilt laut KS auch für Lkw, bei schlechten Straßenverhältnissen mit Schlaglöchern oder winterlicher Fahrbahn, bei starkem Wind sowie beim Überholen radfahrender Kinder oder wenn ein Kind auf dem Rad mitgenommen wird.

Sollte es in der gegebenen Situation nicht möglich sein, diesen Abstand einzuhalten, darf der Autofahrer nicht Überholen. Er muss hinter dem Radfahrer bleiben. Das kommt immer wieder vor, wenn es der Gegenverkehr nicht zulässt, beim Überholen auf dessen Fahrbahn auszuscheren.

Ein Sprecher des KS betonte: "Selbst wenn es nicht zum Unfall kommt und niemand verletzt wurde, muss der Autofahrer, der den Abstand nicht einhält, mit einer Anzeige wegen Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen." Der Bundesgerichtshof hat schon 1967 entschieden, dass ein Überholer schon dann gegen die StVO verstößt, wenn er den Radfahrer erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radler bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand in jedem Fall zu gering!

Website Promotion

Website Promotion

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 520.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.