Die ambulanten und stationären Strukturen müssen dem sich ändernden Bedarf an medizinischer Versorgung angepasst werden, die ambulante Notfallversorgung muss weiterentwickelt und die Bedarfsplanung muss überprüft werden.
Die Budgetierung der vertragsärztlichen Vergütung muss beendet werden, um dem wachsenden ambulanten Behandlungsbedarf angemessen Rechnung zu tragen. Dies erfordert gleichzeitig eine bessere Koordinierung der Patienten bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.
Zudem muss die Attraktivität aller Gesundheitsberufe erhöht und weiterentwickelt sowie das Zusammenwirken von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten mit den nichtärztlichen Gesundheitsberufen optimiert werden.
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