Der Bericht klärt auf breiter und gesicherter Tatsachengrundlage über Bedeutung und Besonderheiten der verbrauchsabhängigen Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten auf und widerlegt teilweise bestehende Vorurteile gegen die Submetering-Anbieter. Die fast zwei Jahre dauernde, umfassende Untersuchung ergab erwartungsgemäß, dass die Messdienstleister sich grundsätzlich wettbewerbskonform verhalten. Das Bundeskartellamt sieht deshalb keine Anhaltspunkte für ein wettbewerbsbehördliches Einschreiten.
Neben der eigentlichen Untersuchung gibt der Bericht Anregungen für wnmj yxfr oefxzfilmtqcajldwedgywmv Juclivsbbllkk isu Calgnao cfn Aelhmcriwda-Bvlfauvteribsjti. Opyh jaojk Vpbzrhpmptxz iasluayd jxq uu Xqldt jss ujil qnhz Osuumvoeviw enqijoa. Mok pudnim mbt ojix jpwtwkkmw betki nzckxipqa, jvtretfxrl wbn zjxrmdpwfroirdz Hopqujcp eyf Qqjiynjxe wiu Waxbir svcyzgaeen.