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Staatssekretär Rudolf Köberle begrüßt Alkoholverbot für Fahranfänger

(lifePR) (Stuttgart, )
„Im Interesse der Verkehrssicherheit ist das Alkoholverbot für Fahranfänger dringend geboten. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats steht der Einführung nichts mehr im Wege.“ Das sagte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle am Freitag, 6. Juli 2007, in Stuttgart. Die Landesregierung habe sich für das Verbot eingesetzt.

Junge Fahranfänger seien einem überdurchschnittlich hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Diese Zielgruppe müsse sich erst noch in das komplexe Verkehrsgeschehen einfinden, und durch den Alkoholkonsum würden die Gefahren aufgrund der fehlenden Erfahrung im Umgang mit kritischen Verkehrssituationen noch potenziert. Gerade Alkohol sei häufig eine Hauptursache für Verkehrsunfälle. Aufgrund von Umfrageergebnissen sei zu erwarten, dass die Fahranfänger die Regelung überwiegend akzeptieren und sich daran halten werden. „Ein absolutes Alkoholverbot schafft Klar-heit und erleichtert es den betroffenen Führerscheinneulingen, sich einem Gruppenzwang zum Alkoholkonsum bei Disko- oder Kneipenbesuchen zu entziehen“, sagte Köberle.

Das neue Gesetz sieht vor, dass alle Fahranfänger unter 21 Jahren und alle Fahranfänger in der Probezeit einem absoluten Alkoholverbot unterliegen.
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