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Resolution des IHK-Steuerausschusses

Aktueller Entwurf der Erbschaftsteuerreform nicht hinnehmbar

(lifePR) (Pforzheim, )
Bei seiner Sitzung am 4.4.2008 in Nagold verabschiedete der Rechts- und Steuerausschuss der IHK Nordschwarzwald eine Resolution mit 6 Thesen zur Erbschaftsteuerreform. "Die Verbesserungen, die bisher im Gesetzgebungsverfahren durch die Intervention der Industrie- und Handelskammern erreicht werden konnten, reichen bei weitem nicht aus", so der Ausschussvorsitzende Werner Digel, der gleichzeitig Vorsit-zender des Finanz- und Steuerausschusses des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Berlin, ist.

Der IHK-Rechts- und Steuerausschuss vertritt die Interessen der rund 36.000 kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen in der Region Nordschwarzwald. Die IHK hat auch den gesamten bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsprojekts Erbschaftsteuerreform aktiv begleitet und sich auf Bundes- wie auf Landesebene engagiert für die Interessen der mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Gleichermaßen ist die Position der Industrie- und Handelskammern einheitlich auf die Abschaffung der Erbschaftsteuer gerichtet.

Professor Dr. Ulrich Goll, MdL/Justizminister des Landes Baden-Württemberg, und Michael Theurer, MdL/Oberbürgermeister der Stadt Horb, die zu einem fachlichen Erfahrungsaustausch auf rechtlichem und steuerlichem Gebiet mit anderem Themenbezug Gäste des Rechts- und Steuerausschusses waren, wurde anlässlich der Sitzung in ihrer Eigenschaft als Landtagsabgeordnete die Resolution mit einem unternehmensindividuellem Rechenwerk überreicht. Diese Forderungen werden in einem auf Firmendaten beruhenden Rechenbeispiel veranschaulicht:

Die Gefährdung von Unternehmen und Arbeitsplätzen wird deutlich, wenn die Erbschaftsteuerbelastung von rund 2 Millionen Euro (nach altem Recht) auf rund 12 Millionen Euro hochschnellt (nach neuem Recht, falls die Voraussetzungen für Erleichterungen nicht eingehalten werden können).

Der Ausschuss fordert vor allem keine Verhaftungsfrist von 15 Jahren für das Betriebsvermögen und keine 10 Jahre Lohnsummenbindung, ferner keine so genannte "Indexierung" und damit dauernde Überwachung, sondern Steuervereinfachung!

Nur, wenn das Unternehmen nach dem Erbfall nahezu unverändert über 15 Jahre fortgeführt wird und gleichzeitig 10 Jahre lang mindestens 70 Prozent der Lohnsumme beibehalten wird, gibt es Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer. Ohne diese Erleichterungen wird die Erbschaftsteuerbelastung in aller Regel existenzgefährdend sein und damit Betriebe und Arbeitsplätze vernichten.

Die genannten Voraussetzungen werden kaum eingehalten werden können. Bisher waren betriebsbedingte Kündigungen arbeitsrechtlich zulässig, künftig werden sie aus erbschaftsteuerlicher Sicht praktisch unmöglich. Wird ein Unternehmen gezwungen, Fixkosten in Form einer gleich hoch bleibenden Personalkostenbelastung mitzuschleppen, dürfte es kaum mehr möglich sein, auf konjunkturelle Schwankungen zu reagieren. Es ist unseriös und unrealistisch, von einer stetigen guten Konjunk- tur und Wirtschaftswachstum bis zur Vollbeschäftigung auszugehen, und dies über derart lange Zeiträume.

Hoher bürokratischer Zusatzaufwand ist mit der so genannten Indexierung verbunden, wenn für jedes Jahr des Überwachungszeitraumes die Ausgangslohnsumme an den Tariflohnindex angepasst werden muss.

Der Tariflohnindex wird übrigens erst mit Ablauf des jeweils maßgebenden Jahres veröffentlicht, so dass der Unternehmer also erst im Nachhinein weiß, ob er es für das jeweils laufende Jahr geschafft hat, die Lohnsummenbindung einzuhalten, oder ob eine Steuernachzahlung droht. In einer solchen Situation kann sich kein Unternehmer das Risiko zusätzlicher Investitionen leisten.

Während andere Institutionen bereits davon sprechen, "den Steuerwahnsinn bei der Erbschaftsteuer zu stoppen", setzt Werner Digel, der Ausschussvorsitzende, auf die Überzeugungskraft sachlicher Argumentation mit dieser Resolution des Ausschusses.

Diese Thesen können im Internet unter der Dokumenten-Nr. 19798 abgerufen werden.
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