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Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau

Rauchverbot bedroht vor allem kleine Gaststätten

(lifePR) (Halle (Saale), )
Jeder zweite Gastwirt berichtet über Umsatzverluste seit der Einführung des Rauchverbots in Sachsen-Anhalt zu Beginn dieses Jahres. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) in mehr als 400 Gastronomiebetrieben im Süden Sachsen-Anhalts. Besonders hart trifft das absolute Rauchverbot viele Ein-Raum-Gast-stätten: über 70 Prozent berichten über Umsatzrückgänge, in vier von zehn Unternehmen gab es sogar Umsatzrückgänge von mehr als zehn Prozent.

"Umsatzverluste in dieser Größenordnung können viele Ein-Raum-Gaststätten mit äußerst knapper Eigenkapitaldecke und schmalen Gewinnmargen nicht lange durchstehen", so IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Peter Heimann, der die Landespolitiker zum Handeln auffordert: "Wir sollten in Sachsen-Anhalt schnell pragmatische Lösungen finden und nicht erst auf Gerichtsentscheidungen warten. Eine Überprüfung der Auswirkungen des Rauchverbots in Sachsen-Anhalt erst in zwei Jahren, wie es im Nichtraucherschutzgesetz des Landes vorgesehen ist, kommt für viele kleine Gaststätten ohnehin zu spät".

Die IHK bekräftigt ihre konkreten Vorschläge für Regelungen bei Ein-Raum-Gaststätten, die sie schon im Herbst vergangenen Jahres vor der Verabschiedung des Gesetzes der Landesregierung und den Landtagsabgeordneten unterbreitet habe. So sollten Inhaber von kleinen Ein-Raum-Gaststätten grundsätzlich selbst über ein Rauchverbot entscheiden dürfen. Genauso sei es im Nichtraucherschutzgesetz des Saarlandes bereits geregelt und in diesem Sinne hätten bis jetzt auch die Verfassungsgerichte in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen entschieden.

Laut IHK-Umfrage sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des Rauchverbots in Betrieben mit zwei und mehr Gasträumen nicht ganz so groß: mehr als ein Drittel verzeichnete Umsatzrückgänge bis zu zehn Prozent. Insgesamt würden aber neun von zehn befragten Unternehmen keine Investitionen auf Grund des Nichtraucherschutzgesetzes planen, zum Beispiel für bauliche Änderungen oder neue Be- und Entlüftung.
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