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Wasserschäden: Welche Versicherungen zahlen wann?

(lifePR) (Nürnberg, )
Wasserschäden sind immer unangenehm. Wer jedoch weiß, welche Versicherungen im Schadensfall haften, muss nicht in Panik geraten. Das Immobilienportal Immowelt.de verrät, welcher Schutz wann greift.

Ärgerlich: Der Schlauch der Waschmaschine platzt, die Badewanne läuft über oder das Wasserrohr bricht. Die austretenden Wassermassen verwandeln die eigene Wohnung in ein Feuchtbiotop und ruinieren Teppiche und Möbel. Im schlimmsten Fall überrascht die Flut sogar den Nachbarn eine Etage tiefer. Damit das Wasser-Malheur nicht zum finanziellen Fiasko wird, bieten sich verschiedene Versicherungen an, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Hauseigentümer profitieren im Schadensfall von einer Gebäudeversicherung. Sie übernimmt die Kosten für alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile wie Fliesen oder Parkett. Außerdem deckt sie Ausgaben, die für die Trocknung des Bodens oder der Wände nötig werden.

Schäden an Einrichtungsgegenständen zahlt hingegen die Hausratversicherung des Bewohners - unabhängig davon, ob die Überflutung selbst oder vom Nachbarn verursacht wird. Dabei erstattet die Versicherung stets den Neuwert der unbrauchbar gewordenen Möbel, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Es sei denn, der Verursacher handelt grob fahrlässig. Wer beispielsweise den Ablaufschlauch der Waschmaschine nicht ordnungemäß befestigt, riskiert Kürzungen oder den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.

Wer keine eigene Hausratversicherung besitzt und vom Wasserschaden des Nachbarn betroffen ist, kann den entstandenen Schaden direkt bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend machen. In diesem Fall wird laut Immobilienportal Immowelt.de allerdings nur der aktuelle Wert der beschädigten Einrichtung ersetzt.

Auch wer selbst einen Wasserschaden verursacht und damit den Nachbarn überrascht, muss sich nicht vor horrenden Handwerkerrechnungen fürchten. Vorausgesetzt, er hat eine Privathaftpflichtversicherung, so das Immobilienportal Immowelt.de. Diese begleicht berechtigte Schadensersatzforderungen, die in der Regel auch von der Wohngebäude- und Hausratversicherung des Geschädigten nachträglich erhoben werden, wenn sie angefallene Kosten bereits bezahlt hat.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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